Orthopäden haben eine außergewöhnlich breite IGeL-Palette: Viele diagnostische und therapeutische Leistungen, die Patienten mit Rücken- und Gelenkbeschwerden nachfragen, sind entweder von der GKV ausgeschlossen oder unterliegen strenger Budgetierung. Gezielt positionierte Selbstzahlerleistungen erschließen erhebliche Zusatzerlöse.
Das Wichtigste in Kürze
- Stoßwellentherapie bei Fersensporn und Tendinopathien ist eine der meistgefragten orthopädischen IGeL: 80 bis 160 EUR je Sitzung, in der Regel 3 Sitzungen
- Ganganalyse mit Videometrie und 3-D-Druckmessung für Einlagenoptimierung ist eine wachsende IGeL für 100 bis 200 EUR
- Hyaluronsäure-Infiltrationen in Knie und Schulter sind nicht GKV-erstattungsfähig und kosten 80 bis 180 EUR je Injektion
IGeL-Leistungen speziell für Orthopäden
Orthopäden können die Stoßwellentherapie (ESWT) als hochwertige IGeL positionieren. Bei Plantarfasziitis, Kalkschulter und Achillestendinopathie zeigt die ESWT gute Evidenz aus kontrollierten Studien; die GKV erstattet sie dennoch nur in Ausnahmefällen. Eine Sitzung kostet 80 bis 160 EUR; ein Dreier-Therapieplan bringt 240 bis 480 EUR pro Patient. Radiale und fokussierte ESWT sprechen unterschiedliche Patientengruppen an; Orthopäden mit beiden Geräten können ihre IGeL-Patienten individuell versorgen.
Hyaluronsäure-Infiltrationen sind seit Jahren ein zentrales orthopädisches IGeL-Segment. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Hyaluronsäure-Injektionen beim Kniegelenk aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen; Patienten mit Gonarthrose bezahlen sie vollständig selbst. Pro Injektion werden 80 bis 180 EUR berechnet; bei einem Dreier- oder Fünfer-Zyklus ergeben sich Erlöse von 240 bis 900 EUR je Behandlungsserie. Für die Schulter und das Hüftgelenk gelten vergleichbare Konditionen.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Orthopäden müssen bei jeder IGeL-Infiltration die GOÄ-Abrechnungsposition korrekt wählen und den Steigerungsfaktor dokumentieren. GOÄ 255 (intraartikuläre Injektion, 2,3-fach: ca. 23 EUR) deckt nur die Injektionstechnik; das Hyaluronsäure-Präparat wird zusätzlich nach GOÄ §10 in Rechnung gestellt. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf Infiltrationsleistungen mit explizitem IGeL-Charakter zu überprüfen und im Schadensfall auf eine klare Dokumentation der Aufklärung zurückgreifen zu können.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Abgrenzung von GKV-Leistung und IGeL bei der Sonographie. Die Gelenk-Sonographie ist grundsätzlich eine GKV-Leistung (GOP 33012), kann aber im Rahmen eines erweiterten IGeL-Screenings als Privatleistung erbracht werden, wenn der Patient ausdrücklich eine über den Kassenbedarf hinausgehende Untersuchung wünscht. Die Grenze ist fließend; eine saubere Dokumentation schützt vor Regressforderungen. Ein weiterer Fehler betrifft PRP-Infiltrationen (plättchenreiches Plasma): Diese sind derzeit ohne GKV-Erstattung und sollten nur mit einem schriftlichen IGeL-Vertrag erbracht werden, da die Evidenzlage für einige Indikationen noch begrenzt ist.
Fazit
Orthopäden, die ESWT, Hyaluronsäure-Infiltrationen und Ganganalysen als strukturierte IGeL-Pakete anbieten, können pro Jahr 20.000 bis 60.000 EUR zusätzliche Erlöse erzielen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ und orthopädische IGeL
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – IGeL und Privatleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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