Palliativmediziner arbeiten überwiegend im Rahmen der allgemeinen (AAPV) oder spezialisierten (SAPV) ambulanten Palliativversorgung, die weitgehend über GKV-Verträge finanziert wird. IGeL-Leistungen im klassischen Sinne sind selten; dennoch gibt es Beratungsleistungen und Zusatzangebote, die privatärztlich abgerechnet werden können und ethisch vertretbar sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Palliativmedizinische Zweitmeinungsberatungen für Patienten, die außerhalb ihrer Behandlungsregion eine unabhängige Einschätzung wünschen, sind privatärztliche Leistungen für 150 bis 400 EUR
  • Vorsorgeplanung nach §132g SGB V (Advance Care Planning) ist GKV-erstattet, kann aber für Privatpatienten und Selbstzahler als umfangreichere Beratung für 100 bis 200 EUR ausgebaut werden
  • Angehörigenberatung über das GKV-Standard-Leistungspaket hinaus, z.B. strukturierte Trauerpräventions-Gespräche, sind privatärztliche Leistungen für 80 bis 150 EUR

IGeL-Leistungen speziell für Palliativmediziner

Palliativmediziner mit fundierter klinischer Erfahrung werden zunehmend als Zweitmeinungsgebende für schwerkranke Patienten nachgefragt. Patienten mit fortgeschrittener Krebserkrankung oder schwerer Herzinsuffizienz möchten wissen, ob ihre aktuelle Behandlung optimal ausgeschöpft ist oder ob ein früherer Übergang in palliative Betreuung sinnvoll wäre. Eine solche Beratung dauert 60 bis 90 Minuten; nach GOÄ 3 (Beratung, Dauer über 10 Minuten, 2,3-fach: 21 EUR) reicht die Kassengebühr dafür nicht aus. Als privatärztliche Gesamtleistung werden für eine fundierte palliativmedizinische Zweitmeinung 150 bis 400 EUR vereinbart.

Strukturierte Angehörigenberatungen sind ein weiteres Feld, das über den GKV-Rahmen hinausgehen kann. Die GKV erstattet Beratungsleistungen für Angehörige in begrenztem Umfang; Palliativmediziner, die eine professionelle Trauerpräventions-Beratung anbieten, können diese als IGeL für 80 bis 150 EUR je Gespräch abrechnen. Voraussetzung ist eine klare Dokumentation, dass die Leistung über das kassenärztliche Standardangebot hinausgeht.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Palliativmediziner müssen bei jeder privatärztlichen Beratungsleistung sicherstellen, dass keine Vermischung mit der SAPV-Betreuung des Patienten stattfindet. SAPV-Verträge schließen in der Regel eine separate Privatberechnung gegenüber GKV-Patienten aus. Ärzteversichert empfiehlt, die IGeL-Leistungen ausschließlich für Patienten anzubieten, die nicht in einem laufenden SAPV-Vertrag betreut werden, oder für privatversicherte Patienten.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist das Anbieten von IGeL-Leistungen für Patienten, die sich in einer akuten Krisensituation befinden. Palliativmediziner müssen besonders sensibel einschätzen, ob ein Patient in der Lage ist, eine informierte IGeL-Entscheidung zu treffen. Bei kognitiv beeinträchtigten oder schwer leidenden Patienten ist IGeL-Aufklärung nicht angemessen. Ein weiterer Fehler betrifft die Abgrenzung von Beratung und Therapie: Reine Beratungsleistungen lassen sich privatärztlich klar abgrenzen; therapeutische Interventionen sind bei GKV-Patienten in der Palliativversorgung in der Regel durch GKV-Verträge abgedeckt und dürfen nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Fazit

Palliativmediziner, die privatärztliche Zweitmeinungsberatungen und Angehörigengespräche über den GKV-Rahmen hinaus strukturiert anbieten, schaffen Mehrwert für Patienten und Familie. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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