Psychiater können im Praxisalltag ein breites Spektrum an Selbstzahlerleistungen anbieten, das weit über die GKV-Pflichtversorgung hinausgeht. Psychodiagnostische Zusatztests, Coachingformate und präventive Programme erschließen zusätzliche Einnahmen und stärken die Patientenbindung.
Das Wichtigste in Kürze
- Neuropsychologische Testbatterien (z.B. CERAD-Plus, MoCA) als IGeL erzielen Honorare von 80 bis 200 EUR je Sitzung nach GOÄ-Analogansatz
- Stressmanagement- und Resilienztrainings ohne GKV-Indikation sind als Selbstzahlerleistung nach § 2 GOÄ-Honorarvereinbarung abrechenbar
- Biofeedback-Behandlungen (Herzratenvariabilität, EMG) gelten für GKV-Versicherte als IGeL; marktübliche Preise liegen bei 60 bis 120 EUR pro Einheit
IGeL-Leistungen speziell für Psychiater
Psychiater bieten neuropsychologische Zusatzdiagnostik als häufigste IGeL an. Ein ausführlicher Demenz-Screening-Termin mit CERAD-Plus oder DemTect plus ärztlichem Auswertungsgespräch erzielt bei 60 bis 90 Minuten Zeitaufwand Honorare von 120 bis 250 EUR. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ Nr. 856 (neuropsychologischer Befundungsbericht, Einfachsatz 25,65 EUR) mit begründetem Steigerungsfaktor sowie Zuschlagsziffern für den Zeitaufwand.
Stressmanagement-Coachings für Führungskräfte und Berufstätige ohne psychiatrische Diagnose sind als Selbstzahlerformat gut nachgefragt. Eine Einheit à 50 Minuten wird nach GOÄ Nr. 34 (tiefenpsychologische Sitzung analog) mit 2,3-fachem Faktor für etwa 94 EUR abgerechnet; 10er-Pakete erzielen 800 bis 1.200 EUR Gesamthonorar. Burnout-Präventionsprogramme mit 8 Einheiten liegen bei 600 bis 900 EUR.
Biofeedback-Behandlungen (Herzratenvariabilitäts-Biofeedback bei funktionellen Beschwerden ohne GKV-Indikation) werden nach GOÄ-Analogziffer (analog Nr. 846 oder eigenem Analogansatz) für 60 bis 120 EUR je Sitzung angeboten. Psychiater, die Schlafdiagnostik ohne GKV-Zuweisung anbieten (Schlaf-Screening per Aktigraphie), erzielen für ein vollständiges Schlafprofil-Paket Honorare von 150 bis 300 EUR.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater müssen bei IGeL die strenge Trennung zwischen GKV-pflichtiger Behandlung (z.B. Therapie einer depressiven Episode) und Selbstzahlerleistungen (z.B. Resilienzcoaching) dokumentieren. Schriftliche Honorarvereinbarungen nach § 18 Abs. 8 BMV-Ä sind vor Beginn der IGeL zu unterzeichnen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf psychotherapeutische Zusatzleistungen und diagnostische Selbstzahlermodule zu prüfen, da Fehlbewertungen im psychiatrischen Befund besondere Haftungsrisiken tragen.
Die Aufklärungspflicht ist bei psychiatrischen IGeL besonders intensiv zu gestalten: Patienten müssen verstehen, dass neuropsychologische Tests oder Biofeedback-Einheiten keine Kassenleistungen sind und ein Behandlungsergebnis nicht garantiert wird.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist das Abrechnen von IGeL ohne separate schriftliche Selbstzahler-Vereinbarung. Wird diese Formalie versäumt, können PKV-Kassen die Erstattung verweigern und GKV-Kassen können Regressforderungen wegen unzulässiger Zuzahlung stellen. Zweiter Fehler: Psychiater unterschätzen den Abrechnungsaufwand für neuropsychologische Testbatterien und kalkulieren Auswertungszeit nicht in die Honorarkalkulation ein, was zur Unterbewertung von 30 bis 50 % führt.
Fazit
Psychiater erschließen attraktive IGeL-Honorare durch strukturierte neuropsychologische Diagnostik-Pakete, transparent kommunizierte Coaching-Angebote und lückenlose Honorarvereinbarungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – IGeL und Selbstzahlerleistungen
- IGeL-Monitor – Bewertungen medizinischer Selbstzahlerleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →