Radiologen zählen zu den Fachärzten mit dem höchsten IGeL-Umsatzpotenzial in der ambulanten Praxis. Ganzkörper-MRT, Low-Dose-CT-Lungen-Screening und präventive Gefäßdiagnostik sind stark nachgefragte Selbstzahlerleistungen mit Honoraren weit über dem GKV-Niveau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ganzkörper-MRT als präventives Check-up-Angebot erzielt Honorare von 400 bis 900 EUR je nach Geräte- und Zeitaufwand; Abrechnung nach GOÄ-Analogansatz
  • Low-Dose-CT der Lunge (Raucherscreening) wird nach GOÄ Nr. 5369 analog abgerechnet; Honorare von 150 bis 280 EUR pro Untersuchung
  • ABI-Messung und Duplex-Sonographie peripherer Gefäße als Früherkennungs-IGeL sind ab 80 bis 160 EUR abrechenbar

IGeL-Leistungen speziell für Radiologen

Radiologen bieten das Ganzkörper-MRT als meistgefragte radiologische IGeL an. Eine 60- bis 90-minütige Untersuchung auf 1,5- oder 3-Tesla-Geräten mit Befundbericht erzielt Honorare von 500 bis 900 EUR; der Preis variiert je nach Feldstärke, Kontrastmittelgabe und Befundumfang. Abgerechnet wird nach GOÄ-Analogansatz für Ganzkörper-Schnittbildgebung; viele Praxen setzen eigene Pauschalpreise nach § 2 GOÄ-Honorarvereinbarung an.

Low-Dose-CT der Lunge für Hochrisikopatienten (Raucher ab 20 Pack-years, Alter 50+) ist eine evidenzbasierte Früherkennungsuntersuchung, die in Deutschland noch keine GKV-Kassenleistung ist. Radiologen rechnen nach GOÄ Nr. 5369 analog (CT-Thorax, Einfachsatz 116,23 EUR) mit 1,8-fachem Faktor für 209 EUR ab; Praxispakete mit Befundbrief erzielen 150 bis 280 EUR.

Duplex-sonographische Gefäßuntersuchungen (Carotis-Duplex, peripheres Arterien-Screening als IGeL ohne GKV-Überweisung) werden nach GOÄ Nr. 401 und 406 abgerechnet; ein Carotis-Duplex-Paket erzielt 80 bis 140 EUR. Knochendichtemessung (DXA-Osteodensitometrie) ohne GKV-Indikation ist klassische IGeL mit Honoraren von 40 bis 80 EUR.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Radiologen müssen für Selbstzahler-MRT und CT-Untersuchungen strahlenschutzrechtlich korrekt vorgehen: Bei CT-Untersuchungen ist nach RöV bzw. StrlSchV eine rechtfertigende Indikation durch den überweisenden Arzt oder den Radiologen selbst zu dokumentieren. Ohne begründete medizinische Indikation ist die CT-IGeL strahlenschutzrechtlich problematisch. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für radiologische IGeL-Befundung zu prüfen, da übersehene Zufallsbefunde in Ganzkörer-MRT-Untersuchungen Haftungsrisiken begründen.

Zufallsbefunde im Ganzkörper-MRT führen in 30 bis 50 % aller Untersuchungen zu weiterer Abklärungsdiagnostik; Radiologen müssen Patienten vorab über dieses Risiko aufklären und dies schriftlich dokumentieren.

Typische Fehler bei Radiologen

Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer individualisierten schriftlichen Honorarvereinbarung für Ganzkörper-MRT-Untersuchungen; ohne § 2 GOÄ-Vereinbarung darf nur der 3,5-fache Satz berechnet werden, was für viele Praxen unter den tatsächlichen Kosten liegt. Zweiter Fehler: Radiologen klären Patienten nicht ausreichend über Zufallsbefunde auf, was bei einem später diagnostizierten Tumor als Versäumnis ausgelegt werden kann.

Fazit

Radiologen erschließen das volle IGeL-Potenzial durch transparente Paketpreise für Ganzkörper-MRT, Low-Dose-CT und Gefäßscreening mit lückenlosen Honorarvereinbarungen und strukturierter Aufklärung über Zufallsbefunde. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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