Sportmediziner haben eine der stärksten IGeL-Positionen unter allen Fachärzten: Ihre Kernleistungen – Sporttauglichkeitsuntersuchungen, Leistungsdiagnostik und präventive Beratung – sind überwiegend keine GKV-Pflichtleistungen und damit vollständig als Selbstzahlerleistungen abrechenbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Sporttauglichkeitsuntersuchungen für Freizeitathleten und Profisportler erzielen als Paket 150 bis 400 EUR je nach Umfang; Abrechnung nach GOÄ-Kapitel A
- Leistungsdiagnostik (Spiroergometrie GOÄ 609 + Laktatstufentest analog) erzielen kombiniert 200 bis 450 EUR pro Athlet
- Ernährungs- und Supplementierungsberatung ohne Kassenindikation ist als IGeL nach GOÄ Nr. 3 (eingehende Beratung, Einfachsatz 13,42 EUR) mit Zeitaufwandszuschlag abrechenbar
IGeL-Leistungen speziell für Sportmediziner
Sportmediziner bieten Sporttauglichkeitspakete als ihre umsatzstärkste IGeL an. Ein umfassendes Sportcheck-Paket (körperliche Untersuchung, Ruhe-EKG, Belastungs-EKG GOÄ 652, Spirometrie GOÄ 605, Blutzucker und Blutbild, Körperfettanalyse, ärztliches Beratungsgespräch) erzielt bei 60 bis 90 Minuten Gesamtaufwand Honorare von 200 bis 400 EUR. Für Profisportler und Leistungskader werden umfangreichere Pakete mit zusätzlicher Echokardiographie (GOÄ 423) für 350 bis 600 EUR angeboten.
Leistungsdiagnostik-Pakete aus Spiroergometrie (GOÄ Nr. 609, Einfachsatz 84,33 EUR, mit 2,3-fachem Faktor 194 EUR) und Laktat-Stufentest (GOÄ-Analogziffer, 80 bis 150 EUR) erzielen kombiniert 270 bis 350 EUR und sind für ambitionierte Hobbyathleten und Triathleten stark nachgefragt. Ernährungsberatung für Sportler (Sportlerdiät, Supplementierungspläne, Gewichtsmanagement ohne GKV-Diagnose) erzielt pro Einheit 40 bis 80 EUR nach GOÄ Nr. 3 mit Steigerungsfaktor.
Dopingpräventionsberatung für Vereine und Verbände sowie Tauglichkeitsatteste für Marathon-Starterlaubnisse oder Tauchsporttauglichkeit sind weitere IGeL-Formate. Ein Tauchsport-Tauglichkeitsattest erzielt Honorare von 60 bis 120 EUR.
Worauf Sportmediziner besonders achten sollten
Sportmediziner müssen bei Sporttauglichkeitsuntersuchungen ohne GKV-Überweisung eine schriftliche Honorarvereinbarung nach § 18 Abs. 8 BMV-Ä abschließen und die IGeL-Leistung vom GKV-Pflichtprogramm (z.B. reguläre Untersuchung bei Krankheitssymptomen) klar trennen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für sportmedizinische Tauglichkeitsbeurteilungen zu prüfen, da eine sportärztliche Freigabe nach Herzerkrankung oder Rhythmusstörung ein erhöhtes Haftungsrisiko trägt, wenn es beim Wettkampf zum Ereignis kommt.
Sportmediziner sollten Patienten bei Belastungs-EKG und Spiroergometrie über Risiken der Maximalbelastung aufklären und dies schriftlich dokumentieren. Die Notfallausrüstung (Defibrillator, Notfallmedikamente) muss für Belastungsuntersuchungen vorgehalten werden.
Typische Fehler bei Sportmedizinern
Ein häufiger Fehler ist das Anbieten von Sporttauglichkeits-Paketen ohne detaillierte Aufschlüsselung der Einzelleistungen; pauschal angesetzte Preise ohne GOÄ-Bezug lassen sich von PKV-Kassen und Beihilfestellen nicht erstatten und verärgern Privatpatienten. Zweiter Fehler: Sportmediziner kalkulieren die Auswertungszeit für Spiroergometrie-Befunde nicht ein (20 bis 30 Minuten) und setzen das Honorar zu niedrig an.
Fazit
Sportmediziner erschließen ihr volles IGeL-Potenzial durch strukturierte Leistungspakete mit transparenter GOÄ-Abrechnung, begründeten Steigerungsfaktoren und klarer Aufklärung über Leistungsumfang und Eigenanteil. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – IGeL und Selbstzahlerleistungen
- IGeL-Monitor – Bewertungen medizinischer Selbstzahlerleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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