Unfallchirurgen in der Niederlassung oder mit ambulanter Operationsstruktur können ergänzend zur GKV-Versorgung ein attraktives Selbstzahlerspektrum aufbauen. Sportverletzungsdiagnostik, präventive Gelenkanalysen und arthroskopische Zweitmeinungen sind IGeL mit hoher Zahlungsbereitschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Hochauflösender Muskel-/Gelenksonographie ohne GKV-Überweisung als Selbstzahler-Sportcheck erzielt Honorare von 60 bis 130 EUR nach GOÄ Nr. 410/413
- Ergonomie- und Bewegungsberatung für Sporttreibende erzielen pro Einheit 40 bis 80 EUR nach GOÄ Nr. 3 (eingehende Beratung)
- Arthroskopische Zweitmeinungsgutachten auf Privatbasis erzielen 150 bis 350 EUR je Befundung mit schriftlichem Bericht
IGeL-Leistungen speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgen bieten sportmedizinisch-orthopädische Selbstzahlerleistungen als häufigste IGeL an. Hochauflösende Muskel- und Gelenksonographien für Sportler ohne GKV-Überweisung (Schulter-Sonographie, Knie-Sonographie zur Bänderstatus-Beurteilung) werden nach GOÄ Nr. 410 (Ultraschall, je Körperregion, Einfachsatz 14,57 EUR) mit 2,3-fachem Faktor für 33 bis 90 EUR abgerechnet; ein umfassendes Schulterpaket aus Sonographie beider Schultern plus Befundgespräch erzielt 80 bis 130 EUR.
Zweitmeinungsgutachten für GKV-Versicherte, die vor einer geplanten Schulter- oder Knieoperation eine unabhängige Experteneinschätzung wünschen, werden nach GOÄ Nr. 80 (gutachterliche Stellungnahme, Einfachsatz 57,83 EUR) mit 2,3-fachem Faktor für 133 EUR plus Befundberichtsziffer abgerechnet; Pakete aus Untersuchung, Bildanalyse und schriftlichem Gutachten erzielen 200 bis 350 EUR.
Stoßwellentherapie (ESWT) für Tennisarm, Fersensporn oder Schultertendinose ohne GKV-Erstattung ist eine etablierte unfallchirurgische IGeL. Pro Sitzung werden 80 bis 150 EUR nach GOÄ-Analogansatz berechnet; eine Behandlungsserie von 3 bis 5 Sitzungen erzielt 250 bis 600 EUR. Eigenbluttherapie (PRP – plättchenreiches Plasma) für Sehnen- und Gelenkerkrankungen erzielt als IGeL 150 bis 350 EUR je Injektion.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Unfallchirurgen müssen für alle IGeL-Leistungen schriftliche Honorarvereinbarungen nach § 18 Abs. 8 BMV-Ä abschließen und klar dokumentieren, dass keine GKV-Behandlungsnotwendigkeit besteht. Besonders bei Stoßwellentherapie und PRP-Injektionen ist die Aufklärung über die eingeschränkte Evidenzlage zu dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für interventionelle IGeL-Leistungen (PRP-Injektionen, arthroskopische Eingriffe auf Selbstzahlerbasis) auf ausreichende Deckungssummen zu prüfen, da Komplikationen auch bei privatärztlichen Eingriffen Haftungsansprüche begründen.
Bei ambulant-operativen IGeL (arthroskopische Meniskusbehandlung auf Privatbasis) sind die vollständigen Anforderungen an die ambulante Operationsstruktur (Hygienekonzept, Notfallbereitschaft) einzuhalten.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler ist das Anbieten von Stoßwellentherapie ohne Aufklärung der Patienten über die begrenzte GKV-Erstattungsfähigkeit und die begrenzte wissenschaftliche Evidenz, was zu späteren Beschwerden führt. Zweiter Fehler: Unfallchirurgen vergessen, bei PRP-Injektionen die Laborkosten (Blutentnahme, Zentrifugation, Material) nach § 10 GOÄ separat auszuweisen, was 30 bis 80 EUR pro Behandlung zusätzliches Honorar bedeutet.
Fazit
Unfallchirurgen erschließen attraktive IGeL-Einnahmen durch strukturierte Sportmedizin-Pakete, transparente Zweitmeinungsangebote und vollständige Sachkostenabrechnung bei interventionellen Selbstzahlerleistungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – IGeL und Selbstzahlerleistungen
- IGeL-Monitor – Bewertungen medizinischer Selbstzahlerleistungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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