IGeL-Leistungen spielen in urologischen Praxen eine besondere Rolle, weil zahlreiche präventive Untersuchungen wie das PSA-Screening bei asymptomatischen Männern explizit aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen sind. Urologen können diese Versorgungslücke mit klar definierten Selbstzahlerangeboten schließen, müssen dabei aber strenge Aufklärungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das PSA-Screening zur Früherkennung des Prostatakarzinoms ist eine der umsatzstärksten IGeL-Leistungen in der Urologie, da die GKV nur den tastbaren Untersuchungsteil erstattet.
- Urologen haften für eine vollständige schriftliche Aufklärung vor jeder IGeL-Leistung; fehlt diese, drohen Regress und Haftungsfälle.
- Die Honorierung richtet sich nach der GOÄ; ein PSA-Test wird nach GOÄ Nr. 3908 mit ca. 11,66 EUR (1-facher Satz) bis 40,81 EUR (3,5-facher Satz) berechnet.
IGeL-Leistungen speziell für Urologen
Die Urologie gehört zu den Fachrichtungen mit dem größten IGeL-Potenzial, weil gerade bei Männern über 45 Jahren präventive Diagnostik stark nachgefragt wird, die Kassen aber nur rudimentär abdecken. Neben dem PSA-Test gehören die erweiterте Abklärung bei erektiler Dysfunktion (Dopplersonografie der Penisarterien, GOÄ Nr. 410 analog), die Nierensteinprophylaxe mit Laborprofil sowie Blasenfunktionsmessungen (Uroflowmetrie als Screening) zu den häufig abgerechneten Selbstzahlerleistungen. Der Erlös pro Patient liegt bei einem vollständigen Prostatavorsorge-Paket (Palpation, PSA, Sonografie) typischerweise zwischen 80 und 150 EUR.
Besonderheit gegenüber anderen Fachrichtungen: Urologische IGeL-Leistungen betreffen häufig Themen, bei denen Patienten eine hohe emotionale Beteiligung haben (Potenz, Krebs, Fertilität). Das erhöht die Bereitschaft zur Selbstzahlung, gleichzeitig aber auch die Anspruchshaltung bei unbefriedigenden Ergebnissen. Urologen sollten deshalb realistische Erwartungen schriftlich dokumentieren, insbesondere bei Leistungen im Bereich der erektilen Dysfunktion oder der männlichen Fertilitätsdiagnostik.
Worauf Urologen besonders achten sollten
Jede IGeL-Leistung setzt eine schriftliche Vereinbarung vor der Erbringung voraus, in der Inhalt, Kosten und der Ausschluss aus dem GKV-Leistungskatalog klar benannt sind. Diese Vereinbarung muss vom Patienten unterschrieben werden und in der Akte verbleiben. Ärzteversichert empfiehlt Urologen zudem, die Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig zu prüfen: Da IGeL-Leistungen außerhalb des GKV-Rahmens erbracht werden, kann der Versicherungsschutz im Streitfall eingeschränkt sein, wenn das Leistungsspektrum im Vertrag nicht explizit benannt ist. Gute Tarife für niedergelassene Urologen decken das gesamte vertragsärztliche und privatärztliche Leistungsspektrum ab.
Typische Fehler bei Urologen
Ein verbreiteter Fehler ist die nachträgliche Ausstellung der IGeL-Vereinbarung: Wird das Dokument erst nach der Untersuchung unterzeichnet, ist es rechtlich wertlos. Ein weiterer Fehler betrifft die Analogabrechnung; wer GOÄ-Analogpositionen verwendet, muss dies auf der Rechnung kenntlich machen und die Begründung dokumentieren, da Prüfärzte der PKV sonst Streichungen vornehmen. Schließlich unterschätzen viele Urologen die Dokumentationspflicht bei negativen PSA-Befunden: Steigt der PSA-Wert in Folgeuntersuchungen an, ist eine lückenlose Verlaufsdokumentation entscheidend, um Haftungsvorwürfe abzuwehren.
Fazit
IGeL-Leistungen in der Urologie bieten wirtschaftlich sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten, setzen aber eine sorgfältige rechtliche Absicherung voraus. Wer Aufklärung, Vereinbarung und Abrechnung korrekt handhabt, schützt seine Praxis vor Regressen und stärkt das Patientenvertrauen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – IGeL und Selbstzahlerleistungen
- Bundesärztekammer – GOÄ und Abrechnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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