Augenärzte gehören zu den einkommensstärksten niedergelassenen Fachärzten, da der hohe Privatpatientenanteil und ein breites IGeL-Spektrum (Lasik, Brillenoptimierung, Glaukom-Screening) die Honorareinnahmen deutlich über den GKV-Kassenanteil heben. Diese überdurchschnittliche Ertragskraft schafft exzellente Voraussetzungen für eine Immobilien-Investition als Altersvorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Niedergelassene Augenärzte erzielen durchschnittliche Jahresüberschüsse von 200.000 bis 350.000 EUR; damit ist monatlich ein erheblicher Betrag für Tilgung und Sparleistung verfügbar.
  • Die Praxisimmobilie (z. B. spezialisierte Ophthalmologie-Räume mit Dunkelkabinetten) hat einen eingeschränkten Drittmarkt; ein Verkauf im Rentenalter ist nur über einen langen Zeithorizont planbar.
  • Augenärzte sollten die steuerliche Behandlung der Praxisräume genau prüfen: Betriebsvermögen ermöglicht vollständigen Abzug, bindet aber Gewinne bei Verkauf.

Immobilie als Altersvorsorge speziell für Augenärzte

Augenärzte mit eigener Praxis stehen häufig vor der Entscheidung, ob sie die Praxisräume mieten oder kaufen. Bei einem angenommenen Mietpreis von 3.000 EUR monatlich für 150 Quadratmeter ophthalmologisch ausgebaute Fläche ergibt sich über 25 Jahre eine Gesamtbelastung von 900.000 EUR. Ein Kauf zum Wert von 600.000 EUR (inkl. Ausbau) wäre bei einem Zinssatz von 3,5 Prozent mit ca. 3.200 EUR Monatsrate verbunden, am Ende entsteht aber werthaltiges Eigentum. Zudem können Augenärzte die Praxisimmobilie nach Praxisaufgabe oder Übergabe vermieten und so ein passives Renteneinkommen erzielen.

Für das private Renditeobjekt empfiehlt sich für Augenärzte ein ähnliches Modell wie bei anderen gut verdienenden Fachärzten: Erwerb von Eigentumswohnungen in Mittelstädten mit stabiler Nachfrage, AfA-Nutzung zur Senkung der Steuerlast im Spitzensteuersatz-Bereich. Bei einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent spart jeder euro Abschreibung 0,45 EUR Steuern.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Da Augenärzte oft hohe Investitionen in Praxistechnik (Spaltlampen, OCT, Laser-Geräte) tätigen, konkurriert die Immobilien-Investition mit dem Praxisausbau um dasselbe liquide Kapital. Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, eine klare Kapitalflussplanung aufzustellen: Investitionsbedarf in Medizintechnik versus Eigenkapitaleinsatz in Immobilien sollten nicht gleichzeitig maximiert werden. Außerdem sollte die BU-Absicherung das Praxisdarlehen einschließen, da ein frühes Ausscheiden aus der operativen ophthalmologischen Tätigkeit mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden ist.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung der Spezialisierungskosten bei der Praxisimmobilie: Ophthalmologische Räume sind teurer im Ausbau und schwerer vermarktbar als allgemeine Praxisflächen. Ein zweiter Fehler ist die mangelnde Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen: Wer die Praxisimmobilie im Sonderbetriebsvermögen der Gemeinschaftspraxis hält, muss beim Ausscheiden eines Partners komplexe steuerliche Fragen lösen. Drittens vernachlässigen manche Augenärzte die Anschlussfinanzierung nach zehn Jahren Zinsbindung.

Fazit

Augenärzte mit überdurchschnittlichem Ertrag können durch strategisch gewählte Immobilien eine robuste Altersvorsorge aufbauen; entscheidend ist die Trennung zwischen Praxisimmobilie und privatem Renditeobjekt sowie eine durchdachte Kapitalflussplanung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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