Orthopäden gehören zu den einkommensstärksten niedergelassenen Fachärzten: Der hohe Privatpatientenanteil, die breite IGeL-Palette (Stoßwellen, Akupunktur, Hyaluron-Injektionen) und die belegärztliche Operationstätigkeit generieren Jahresüberschüsse, die eine ambitionierte Immobilienstrategie als Altersvorsorge ermöglichen. Gleichzeitig tragen Orthopäden durch die körperlich belastende Operationstätigkeit ein erhöhtes BU-Risiko.

Das Wichtigste in Kürze

  • Niedergelassene Orthopäden erzielen Jahresüberschüsse von 180.000 bis 380.000 EUR; damit ist eine solide Immobilienfinanzierung gut möglich.
  • Das operative BU-Risiko durch Rücken- und Gelenkerkrankungen ist bei Orthopäden besonders ausgeprägt, da sie häufig in körperlich belastenden Positionen arbeiten und schwere Instrumente handhaben.
  • Orthopädische Praxen mit Röntgen, Sonographie und kleinen OP-Einheiten haben einen moderaten Ausbauzustand; die Drittverwendbarkeit ist besser als bei Nuklearmedizin oder Radiologie.

Immobilie als Altersvorsorge speziell für Orthopäden

Orthopäden, die in einer eigenen Praxis niedergelassen sind, profitieren oft von hohem Patientenaufkommen und stabilen GKV-Einnahmen. Der Erwerb der eigenen Praxisimmobilie ist für Orthopäden attraktiv, da orthopädische Praxen ohne aufwendige Spezialinstallationen auskommen und die Räume gut an andere Ärzte vermietet werden können. Bei einem typischen Kaufpreis von 450.000 bis 700.000 EUR für eine gut ausgebaute Praxis in städtischer Lage ergibt sich eine monatliche Darlehensrate von 2.000 bis 3.200 EUR.

Für das private Renditeobjekt eignen sich für Orthopäden Wohnimmobilien oder kleinere Gewerbeeinheiten. Besonders rentabel ist die Investition in eine Neubau-Eigentumswohnung, bei der die Abschreibung höher ist (bei Neubauten bis 2023: 2 Prozent, ab 2023 für Neubauten: 3 Prozent AfA auf den Gebäudeanteil).

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden, die belegärztlich operieren, müssen ihre BU-Police auf die operative Tätigkeit ausrichten: Ein Bandscheibenvorfall oder eine Schulterarthrose kann die Operationstätigkeit beenden, ohne dass der Orthopäde nicht mehr als Arzt tätig sein könnte. Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, die Tätigkeitsbeschreibung in der BU-Police explizit auf die manuelle und operative Tätigkeit abzustellen und abstrakte Verweisung auszuschließen. Die BU-Rente muss Darlehensraten und Lebenshaltungskosten abdecken.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein typischer Fehler ist die Unterschätzung des körperlichen Verschleißes: Orthopäden vernachlässigen häufig, dass Rückenprobleme und Schultererkrankungen frühzeitig auftreten und die Berufsfähigkeit einschränken können. Wer seine Immobilienstrategie auf einem 35-jährigen Operationshorizont aufbaut, riskiert eine Finanzierungslücke. Ein zweiter Fehler betrifft die Bewertung des IGeL-Einkommens: Ändert sich die Rechtslage oder die Nachfrage, kann dieses Einkommen wegbrechen. Drittens vergessen manche Orthopäden, bei der Praxisübernahme den Immobilienanteil vom Goodwill klar zu trennen.

Fazit

Orthopäden mit starkem Einkommen und erhöhtem operativem BU-Risiko können mit einer gut strukturierten Immobilienstrategie eine tragfähige Altersvorsorge aufbauen; die BU-Absicherung muss dabei explizit auf die operative Tätigkeit ausgerichtet sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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