Rechtsmediziner sind in Deutschland fast ausschließlich an Universitäten oder staatlichen Instituten angestellt und häufig verbeamtet. Dies hat eine grundlegend andere Altersvorsorgesituation zur Folge als bei den meisten anderen Ärzten: Verbeamtete Rechtsmediziner erhalten eine Beamtenpension, angestellte Rechtsmediziner Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In beiden Fällen kann die Immobilie die Altersversorgung sinnvoll ergänzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Verbeamtete Rechtsmediziner erhalten eine Beamtenpension von typischerweise 65 bis 72 Prozent des letzten Ruhegehalts; das ist komfortabler als die Versorgungswerksrente vieler Kollegen, aber nicht immer ausreichend.
- Angestellte Rechtsmediziner erwerben gesetzliche Rentenansprüche, die deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen liegen; für diese Gruppe ist die Immobilie als Altersvorsorge besonders wichtig.
- Das BU-Risiko bei Rechtsmedizinern ist durch die Arbeit mit toxischen Substanzen (Formalin, Lösungsmittel) und psychisch belastende Obduktionen erhöht; die Absicherung sollte diese Risiken einschließen.
Immobilie als Altersvorsorge speziell für Rechtsmediziner
Rechtsmediziner haben kein eigenes Praxisgebäude, das als Altersvorsorge genutzt werden könnte. Der Immobilienfokus liegt ausschließlich auf dem privaten Bereich: Eigenheim und/oder Renditeobjekte. Das Gehalt an einer Universität (W2/W3-Professur: 6.000 bis 9.000 EUR monatlich netto inkl. Zulagen) erlaubt eine moderate Immobilienfinanzierung. Für eine Eigentumswohnung als Renditeobjekt von 250.000 EUR ist eine Monatsrate von ca. 1.100 EUR bei 25 Jahren Laufzeit realistisch.
Verbeamtete Rechtsmediziner sollten beachten, dass die Beamtenpension bei voller Laufbahn zwar gut ist, bei frühem Ausscheiden (z.B. durch Invalidität) aber erheblich niedriger ausfällt. Eine Immobilie stellt daher einen zusätzlichen, unabhängigen Einkommensbaustein dar, der auch bei vorzeitigem Ruhestand greift.
Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten
Verbeamtete Rechtsmediziner ohne BU-Versicherung (die meisten Beamtenversicherungen decken Dienstunfähigkeit ab, aber nicht immer vollumfänglich) sollten prüfen, ob eine private Dienstunfähigkeitszusatzversicherung sinnvoll ist. Ärzteversichert empfiehlt Rechtsmediziners zudem, bei der Immobilienstrategie die steuerliche Situation als Beamter zu berücksichtigen: Verbeamtete Ärzte unterliegen keiner Sozialversicherungspflicht, was die Vergleichsrechnung zwischen Eigenheim und Renditeobjekt beeinflusst.
Typische Fehler bei Rechtsmedizinern
Ein häufiger Fehler verbeamteter Rechtsmediziner ist die falsche Einschätzung der Pensionshöhe: Wer vor der Regelarbeitszeit ausscheidet (z.B. durch Erkrankung), erhält eine deutlich reduzierte Pension. Ein zweiter Fehler betrifft die Besteuerung von Mieteinnahmen: Verbeamtete Rechtsmediziner vergessen häufig, dass Mieteinnahmen zum steuerpflichtigen Einkommen gehören und entsprechend zu versteuern sind. Drittens unterschätzen Rechtsmediziner den Liquiditätspuffer, der neben der Darlehensrate für unerwartete Instandhaltungskosten bereitgehalten werden sollte.
Fazit
Rechtsmediziner können durch private Renditeobjekte eine wichtige Ergänzung zu ihrer Beamtenpension oder gesetzlichen Rente aufbauen; verbeamtete Rechtsmediziner sollten dabei die steuerliche und versorgungsrechtliche Besonderheit ihres Status berücksichtigen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium des Innern – Beamtenpension
- GDV – Dienstunfähigkeit und Absicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →