Zahnärzte sind eine der wirtschaftlich stärksten Arztgruppen in Deutschland: Der hohe Privatpatientenanteil, Zuzahlungen zu prothetischen Versorgungen und die Möglichkeit zur privaten Abrechnung nach GOZ schaffen ein überdurchschnittliches Einkommenpotenzial. Gleichzeitig tragen Zahnärzte durch die körperlich intensive, in Zwangshaltung ausgeführte Tätigkeit ein erhöhtes BU-Risiko, das bei der Immobilienstrategie berücksichtigt werden muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Niedergelassene Zahnärzte erzielen Jahresüberschüsse von 140.000 bis 350.000 EUR; Zahnärzte mit implantologischem Schwerpunkt können erheblich mehr verdienen.
  • Zahnarztpraxen sind durch den Dental-Unit-Ausbau, Röntgenanlagen und Behandlungsstühle teuer ausgerüstet; die Praxisimmobilie mit fest eingebautem Equipment hat eine eingeschränkte Drittverwendbarkeit.
  • Das Versorgungswerk der Zahnärzte bietet solide Leistungen, deckt aber im Ruhestand typischerweise nur 50 bis 60 Prozent des aktiven Nettoeinkommens ab.

Immobilie als Altersvorsorge speziell für Zahnärzte

Zahnärzte in der eigenen Praxis haben oft die Möglichkeit, die Praxisräume zu kaufen anstatt zu mieten. Bei einer Zahnarztpraxis mit 3 bis 4 Behandlungseinheiten und 200 Quadratmetern liegt der Kaufpreis je nach Lage zwischen 400.000 und 800.000 EUR. Die monatliche Darlehensrate ist entsprechend, wird aber durch die Einsparung der Mietkosten und den gleichzeitigen Vermögensaufbau mehr als kompensiert. Nach Praxisaufgabe oder Übergabe lässt sich die Immobilie an einen Zahnarzt-Nachfolger vermieten, was 2.000 bis 3.500 EUR monatliche Einnahmen generiert.

Das private Renditeobjekt sollte unabhängig vom Praxisstandort gewählt werden. Bei einem freien monatlichen Cashflow von 5.000 bis 8.000 EUR ist die Finanzierung einer Eigentumswohnung (250.000 bis 400.000 EUR) gut möglich. Die steuerliche Optimierung durch AfA und Schuldzinsenabzug verbessert die Netto-Rendite gegenüber einfachen Zinsanlagen erheblich, insbesondere beim hohen Grenzsteuersatz von 42 bis 45 Prozent.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten ihre BU-Versicherung auf die zahnärztliche Tätigkeit ausrichten: Bereits eine Einschränkung der Handfeinmotorik durch Karpaltunnelsyndrom, Sehnenscheidenentzündung oder Arthrose kann die Fähigkeit zur zahnärztlichen Behandlung dauerhaft beeinträchtigen. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die Tätigkeitsbeschreibung in der BU-Police explizit auf die praktische zahnärztliche Tätigkeit abzustellen und abstrakte Verweisung auf andere Berufstätigkeiten auszuschließen. Die BU-Rente muss Praxis- und Privat-Darlehensraten plus Lebenshaltungskosten abdecken.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Anpassung der BU-Rente nach Praxisübernahme und Immobilienkauf: Wer monatliche Fixkosten von 5.000 EUR neu eingegangen ist, braucht entsprechend mehr BU-Rente. Ein zweiter Fehler betrifft die Bewertung der Praxisimmobilie: Der Goodwill der Zahnarztpraxis und der Immobilienwert müssen beim Verkauf oder bei der Übergabe klar getrennt bewertet werden. Drittens vernachlässigen manche Zahnärzte die steuerliche Behandlung der Praxisimmobilie beim Wechsel zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen.

Fazit

Zahnärzte mit hohem Einkommenpotenzial und einem spezifischen BU-Risiko können durch eine strukturierte Immobilienstrategie eine solide Altersvorsorge über das Versorgungswerk hinaus aufbauen; entscheidend ist die lückenlose BU-Absicherung der zahnärztlichen Tätigkeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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