Anästhesisten arbeiten in einem IT-intensiv vernetzten Umfeld: Patientendatenmanagementsysteme (PDMS), digitale Narkoseprotokolle, Monitoring-Geräte mit Netzwerkanbindung und elektronische Medikamentenpumpen sind Standardausrüstung moderner Operationssäle. Ein Cyberangriff auf diese Systeme kann unmittelbar lebensbedrohliche Auswirkungen haben und stellt damit eine der höchsten IT-Risikoklassen im medizinischen Bereich dar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vernetzte Narkosegeräte und Infusionspumpen können bei unzureichendem Netzwerkschutz manipuliert oder zum Absturz gebracht werden; das ist ein direktes Patientensicherheitsrisiko.
  • Krankenhäuser mit Anästhesieabteilungen sind nach dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 als kritische Infrastruktur (KRITIS) eingestuft; die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen sind entsprechend hoch.
  • Für Belegärzte und niedergelassene Anästhesisten mit eigener IT (Abrechnungssysteme, Patientenakten) gelten dieselben DSGVO-Anforderungen wie für alle anderen Arztpraxen.

IT-Sicherheit speziell für Anästhesisten

Die Besonderheit der Anästhesiologie liegt in der direkten Patientensicherheitsrelevanz der vernetzten Geräte. Moderne PDMS (z.B. Dräger MEDIBUS, GE Carescape) übertragen Vitalparameter und Medikamentengaben in Echtzeit ins Kliniknetzwerk. Werden diese Systeme durch Ransomware oder einen Netzwerkausfall lahmgelegt, sind Anästhesisten gezwungen, auf analoge Papierdokumentation zurückzufallen; das erhöht das Fehlerrisiko erheblich. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, für KRITIS-relevante Systeme Sicherheitsnachweise gegenüber dem BSI zu erbringen.

Für Beleganästhesisten oder Praxisanästhesisten, die eine eigene Abrechnungsinfrastruktur betreiben, gelten die üblichen DSGVO- und BSI-Grundschutzanforderungen. Die Patientendaten aus der Anästhesie (Prämedikation, Allergien, Narkoseprotokolle) sind besonders sensitive Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Anästhesisten, die in Krankenhäusern tätig sind, sollten die IT-Sicherheitsrichtlinien ihrer Einrichtung kennen und aktiv an Schulungen teilnehmen; ein falsch konfiguriertes Netzwerkgerät im OP kann das gesamte Kliniknetz gefährden. Ärzteversichert empfiehlt Beleganästhesisten mit eigenem Abrechnungssystem, eine Cyberversicherung abzuschließen, die auch Haftpflichtschäden durch Datenschutzverletzungen abdeckt; wird ein Narkoseprotokoll mit sensiblen Patientendaten gestohlen, drohen erhebliche DSGVO-Bußgelder und Schadensersatzansprüche.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Ein häufiger Fehler ist die Verwendung veralteter Betriebssysteme auf PDMS-Terminals: Viele Kliniken betreiben noch Windows-XP-basierte Systeme in der Anästhesie, da Gerätehersteller keine Updates für neuere Systeme zertifizieren. Dieser Zustand ist bekannt, aber oft nicht kurzfristig änderbar; eine Netzwerksegmentierung (Abschirmung dieser Geräte vom restlichen Kliniknetz) ist dann Pflicht. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen eines Notfallplans (Business Continuity Plan) für den IT-Ausfall im OP.

Fazit

Anästhesisten tragen durch die unmittelbare Patientensicherheitsrelevanz ihrer vernetzten Systeme eine besondere IT-Sicherheitsverantwortung; Netzwerksegmentierung, aktuelle Betriebssysteme und ein Notfallplan sind unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →