Orthopäden und Unfallchirurgen verwalten neben klassischen Patientendaten umfangreiche Bildgebungsarchive: Röntgenaufnahmen, MRT-Befundberichte und CT-Schnittbilder von Gelenken und Wirbelsäule gehören zum Standardinventar einer orthopädischen Praxis. Dazu kommen Implantat-Dokumentationen nach dem MPDG, die lebenslang aufbewahrungspflichtig sind. Die IT-Sicherheit muss diesen langen Archivierungshorizont einschließen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Orthopädische DICOM-Röntgenarchive umfassen häufig 10 bis 20 Jahre Patientendaten; ein Datenverlust macht jahrzehntelange Verlaufskontrollen unmöglich und beeinträchtigt die operative Planung.
  • Implantat-Dokumentationen nach MPDG (UDI-Codes, Chargennummern) müssen manipulationssicher und dauerhaft archiviert werden; ein Datenverlust kann zu Haftungsrisiken führen.
  • Digitale Planungssoftware für Gelenkersatz-Operationen (Templating-Software) ist netzwerkfähig und muss in die IT-Sicherheitsstrategie einbezogen werden.

IT-Sicherheit speziell für Orthopäden

Orthopädische Praxen mit eigener Röntgenanlage oder Kooperation mit einem radiologischen Dienst verwalten DICOM-Daten, die über ein lokales PACS oder eine Cloud-Lösung gespeichert werden. Die Wahl zwischen lokalem Server und Cloud-PACS hat IT-sicherheitstechnische Konsequenzen: Ein lokaler Server erfordert aktive Pflege und Backups durch die Praxis; eine Cloud-Lösung muss DSGVO-konform sein und einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO beinhalten.

Digitale Templating-Software für die präoperative Planung von Knie- und Hüftprothesen enthält detaillierte anatomische Patientendaten und ist häufig mit dem Praxissystem vernetzt; diese Verbindung muss durch eine Firewall abgesichert sein.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden sollten für ihre Röntgenarchive und Implantat-Dokumentationen eine langfristige Backup-Strategie implementieren, die auch nach einer Praxisaufgabe oder Übergabe die Datenverfügbarkeit sicherstellt. Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, eine Cyberversicherung abzuschließen, die den Verlust von DICOM-Röntgenarchiven, die Wiederherstellungskosten und Haftpflichtansprüche durch verlorene Implantat-Dokumentationen abdeckt. Bei Praxen mit Belegarzttätigkeit sollte zudem der Versicherungsschutz der Klinik separat geprüft werden.

Typische Fehler bei Orthopäden

Ein häufiger Fehler ist die Speicherung von Röntgendaten auf nicht redundanten Einzelfestplatten ohne RAID-System; fällt die Festplatte aus, sind alle historischen Aufnahmen verloren. Ein zweiter Fehler betrifft die Implantat-UDI-Dokumentation: Werden UDI-Codes nicht digital gesichert und gesondert archiviert, kann im Haftungsfall der Nachweis des verwendeten Implantats nicht erbracht werden. Drittens vergessen manche Orthopäden, bei einer Praxisübergabe die DICOM-Archive auf den Nachfolger zu übertragen und sicher zu löschen.

Fazit

Orthopäden müssen ihre DICOM-Archive und Implantat-Dokumentationen durch eine langfristig ausgelegte IT-Sicherheitsstrategie schützen; Backup-Redundanz, Netzwerksegmentierung und eine passende Cyberversicherung sind die Grundlage. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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