Palliativmediziner verwalten Daten, die zu den sensibelsten im gesamten Gesundheitswesen gehören: Sterbewünsche, Patientenverfügungen, Schmerzdokumentationen und die Sterbeumstände von Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Diese Daten haben nach dem Tod der Patienten weiterhin rechtliche Bedeutung (Erbschaftsstreitigkeiten, Haftungsfragen) und müssen daher besonders sorgfältig geschützt sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Palliativmedizinische Daten (Sterbewunsch, Patientenverfügung, Schmerzprotokoll) sind nach DSGVO besonders schutzbedürftig und dürfen nur autorisierten Personen zugänglich sein.
  • SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) kommunizieren mit Krankenhäusern, Hospizen und Angehörigen; alle Kommunikationskanäle müssen verschlüsselt sein.
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten müssen auch nach dem Tod des Patienten sicher archiviert und nur legitimierten Erben oder Bevollmächtigten zugänglich sein.

IT-Sicherheit speziell für Palliativmediziner

SAPV-Teams versorgen Patienten im häuslichen Umfeld und kommunizieren häufig über mobile Geräte (Smartphones, Tablets) mit dem zentralen Dokumentationssystem. Diese mobilen Geräte speichern hochsensible Daten außerhalb der gesicherten Praxisumgebung; sie müssen verschlüsselt sein, durch eine MDM-Lösung (Mobile Device Management) gesichert werden und bei Verlust aus der Ferne löschbar sein.

Die Kommunikation zwischen SAPV-Arzt, Pflegedienst, Hospiz und Angehörigen muss über verschlüsselte Kanäle erfolgen. Die Nutzung von Standard-Messengern (WhatsApp, SMS) für die Weitergabe von Schmerzprotokollen oder Sterbebegleitungs-Informationen ist ein klarer DSGVO-Verstoß.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Palliativmediziner sollten für die mobile Patientenversorgung ausschließlich MDM-verwaltete und verschlüsselte Dienstgeräte einsetzen; private Smartphones dürfen keine Patientendaten speichern. Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, eine Cyberversicherung abzuschließen, die den Verlust mobiler Geräte mit Patientendaten und die damit verbundenen DSGVO-Bußgelder abdeckt. Da Patientenverfügungen rechtliche Wirkung haben, sollte auch die Wiederherstellungskosten für diese Daten im Versicherungsschutz enthalten sein.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung privater Smartphones für die SAPV-Kommunikation; diese Geräte sind nicht verschlüsselt und können bei Verlust Patientendaten preisgeben. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Zugriffsprotokollierung für Patientenverfügungen; nach dem Tod eines Patienten muss nachvollziehbar sein, wer auf die Verfügung zugegriffen hat. Drittens vergessen manche Palliativmediziner, gelöschte Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher zu löschen.

Fazit

Palliativmediziner tragen durch die außergewöhnliche Sensitivität ihrer Patientendaten eine besondere IT-Sicherheitsverantwortung; MDM-verwaltete Geräte, verschlüsselte Kommunikation und eine Cyberversicherung mit DSGVO-Deckung sind unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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