Psychiater und Nervenärzte verwalten Daten, die zu den stigmatisierendsten im Gesundheitswesen gehören: Diagnosen wie Schizophrenie, bipolare Störung, Suizidversuche oder Suchterkrankungen können für Patienten berufliche und soziale Konsequenzen haben, wenn sie unbeabsichtigt offenbar werden. Ein Datenleck in der psychiatrischen Praxis ist nicht nur ein DSGVO-Problem, sondern kann Patienten existenziell schädigen. IT-Sicherheit ist in der Psychiatrie eine besondere ethische Pflicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychiatrische Diagnosen (F-Codes nach ICD-10) sind nach DSGVO Art. 9 besonders schutzbedürftig; die Verarbeitung dieser Daten unterliegt strengsten Datenschutzanforderungen.
  • Therapiedokumentationen enthalten besonders detaillierte Informationen über die Lebensgeschichte, Traumata und Persönlichkeitsstruktur von Patienten; diese Daten dürfen nur für die Behandlung des betroffenen Patienten verwendet werden.
  • Telemedizinanwendungen in der Psychiatrie (Video-Psychotherapie) verarbeiten Audio- und Videodaten aus dem Therapiegespräch; diese müssen Ende-zu-Ende-verschlüsselt übertragen und nicht aufgezeichnet werden.

IT-Sicherheit speziell für Psychiater

Psychiatrische Praxen haben durch die Ausführlichkeit der Therapiedokumentation besonders umfangreiche Patientenakten: Stundendokumentation, Behandlungspläne, Krisenprotokolle und Medikamentenverlaufsbögen umfassen bei langjährigen Patienten hunderte von Seiten. Diese Daten müssen streng zugangskontrolliert sein: Nur der behandelnde Psychiater und explizit berechtigte Mitarbeiter sollten Zugang haben.

Video-Psychotherapie-Plattformen, die seit der Digitalisierung des Gesundheitswesens stark verbreitet sind, müssen DSGVO-konform und KBV-zertifiziert sein; die Nutzung von Zoom, Teams oder Skype für Psychotherapiegespräche ist nicht erlaubt, da diese Dienste nicht für medizinische Kommunikation zertifiziert sind.

Worauf Psychiater besonders achten sollten

Psychiater sollten für Video-Psychotherapie ausschließlich KBV-zertifizierte Plattformen (z.B. Clickdoc, Patientus) verwenden und auf die verschlüsselte Übertragung achten. Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, eine Cyberversicherung abzuschließen, die explizit den Datenverlust psychiatrischer Diagnosen und Therapiedokumentationen abdeckt; die DSGVO-Bußgeldrisiken bei einem Datenleck psychiatrischer Daten sind besonders hoch (bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes). Ein Datenschutzbeauftragter ist bei psychiatrischen Praxen mit mehr als 20 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben.

Typische Fehler bei Psychiatern

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung privater Cloud-Dienste (Dropbox, Google Drive) für die Speicherung von Therapiedokumentationen; diese Dienste sind nicht DSGVO-konform für psychiatrische Daten. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Verschlüsselung von Laptop-Laufwerken; wird ein unverschlüsselter Laptop gestohlen, sind alle darauf gespeicherten psychiatrischen Diagnosen für Unbefugte zugänglich. Drittens vergessen manche Psychiater, alte Patientenakten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher zu löschen.

Fazit

Psychiater tragen durch die extreme Sensitivität ihrer Patientendaten die höchste IT-Sicherheitsverantwortung im ambulanten Bereich; strenge Zugriffskontrollen, verschlüsselte Geräte und eine Cyberversicherung mit hoher DSGVO-Deckung sind unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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