Zahnarztpraxen sind durch die zunehmende Digitalisierung zu IT-intensiven Einrichtungen geworden: Digitale Röntgenanlagen (DV-Sensoren, Panorama-Röntgen), 3D-Volumentomographie (DVT), intraorale Scanner und CAD/CAM-Fräsmaschinen erzeugen umfangreiche digitale Datensätze. Diese Daten sind nicht nur für die Behandlung relevant, sondern auch im Haftungsfall wichtige Beweismittel. IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis erfordert einen systematischen Ansatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnarztpraxen speichern digitale Röntgenbilder, DVT-Scans und intraorale Scans; diese Bilddaten gehören zu den Gesundheitsdaten nach DSGVO und erfordern besondere Schutzmaßnahmen.
  • CAD/CAM-Systeme und intraorale Scanner sind netzwerkfähig; eine unsichere Konfiguration kann Patientendaten gefährden.
  • Zahnarztpraxen kommunizieren mit Dentallaboren über digitale Abdrücke (STL-Dateien); diese Daten müssen sicher übertragen werden.

IT-Sicherheit speziell für Zahnärzte

Zahnarztpraxen haben durch die Integration von Röntgenanlagen, DVT-Geräten und intraoralen Scannern eine umfangreiche vernetzte IT-Infrastruktur. Digitale Röntgenbilder werden im DICOM-Format oder in proprietären Formaten gespeichert und müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Verbindung zwischen Röntgengerät und Praxisverwaltungssystem (PVS, z.B. Dampsoft, Charly) muss durch eine Firewall abgesichert sein.

Die Kommunikation mit Dentallaboren über digitale Abdrücke (STL-Dateien) erfolgt häufig über die Software-Portale der Scannerherstellern (z.B. 3Shape, Sirona); diese Cloud-Dienste müssen DSGVO-konform betrieben werden und einen Auftragsverarbeitungsvertrag vorweisen.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten ihre Röntgenarchive durch tägliche, verschlüsselte Off-Site-Backups sichern und die Wiederherstellbarkeit regelmäßig testen. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, vor Abschluss eines Vertrags mit einem DVT- oder Scanner-Anbieter zu prüfen, ob die Cloud-Datenübertragung DSGVO-konform ist und ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Eine Cyberversicherung für Zahnarztpraxen sollte den Verlust digitaler Röntgenarchive, CAD/CAM-Daten und Betriebsunterbrechungen durch IT-Ausfall abdecken.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Cloud-Diensten ohne DSGVO-Prüfung für den Austausch von STL-Dateien mit Dentallaboren; diese Dateien enthalten Patientenzahnabdrücke und sind DSGVO-relevante Gesundheitsdaten. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Netzwerktrennung zwischen DVT-Gerät und Buchhaltungscomputer; über das gemeinsame Netzwerk könnten Angreifer von einem System auf das andere gelangen. Drittens versäumen manche Zahnärzte die regelmäßige Aktualisierung der PVS-Software, die bekannte Sicherheitslücken schließt.

Fazit

Zahnärzte müssen die IT-Sicherheit ihrer digitalisierten Praxis aktiv managen; verschlüsselte Röntgenarchive, DSGVO-konforme Labor-Kommunikation und eine Cyberversicherung sind die drei Säulen einer sicheren Zahnarztpraxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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