Anästhesisten sind überwiegend angestellt im Krankenhaus tätig und erhalten im Krankheitsfall zunächst sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach zahlt die PKV Krankentagegeld, sofern eine entsprechende Police abgeschlossen wurde. Das Problem: Schicht- und Dienstvergütungen sind häufig nicht in die Standard-Entgeltfortzahlung einbezogen, sodass das tatsächliche Einkommensniveau bereits ab dem ersten Krankheitstag sinkt.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte Anästhesisten erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung; das Krankentagegeld der PKV greift ab dem 43. Tag, wenn keine kürzere Karenz vereinbart wurde.
- Nacht- und Wochenendzuschläge werden von der Entgeltfortzahlung häufig nicht vollständig erfasst; das effektive Einkommen sinkt daher ab dem ersten Krankheitstag.
- Beleganästhesisten ohne Anstellungsverhältnis haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen wie Selbstständige eine sehr kurze Karenzzeit wählen.
Krankentagegeld speziell für Anästhesisten
Angestellte Anästhesisten unterschätzen häufig den Einkommensrückgang bei längerer Erkrankung: Während des Krankheitsgelds der PKV (nach 42 Tagen) wird nur der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt; Dienstvergütungen, die einen erheblichen Teil des Jahresgehalts ausmachen können (bei einem OA mit regelmäßigen Bereitschaftsdiensten bis zu 30 Prozent des Bruttojahresgehalts), sind nicht enthalten. Der Tagessatz muss daher so bemessen werden, dass er auch den Ausfall dieser Sondervergütungen kompensiert.
Für einen Anästhesisten mit 12.000 EUR Bruttogehalt inkl. Dienste bedeutet das einen Nettobetrag von ca. 7.000 EUR monatlich; der PKV-Tagessatz sollte ca. 230 EUR betragen (7.000 / 30 Tage), um das Nettoeinkommen abzudecken.
Worauf Anästhesisten besonders achten sollten
Angestellte Anästhesisten sollten prüfen, ob ihre PKV-Police eine Karenz von 42 Tagen vorsieht (dann startet die Zahlung erst nach der Entgeltfortzahlung) oder ob eine kürzere Karenz sinnvoll ist. Ärzteversichert empfiehlt Anästhesisten, den Tagessatz am Gesamteinkommen (inkl. Dienste) zu bemessen und die Police bei Gehaltserhöhungen oder Beförderungen entsprechend anzupassen. Beleganästhesisten sollten einen Tarif mit Karenz ab dem 1. oder 8. Tag wählen, da sie keine Entgeltfortzahlung erhalten.
Typische Fehler bei Anästhesisten
Ein häufiger Fehler ist die Bemessung des Tagessatzes am Grundgehalt ohne Dienstvergütungen; damit deckt das Krankentagegeld nur einen Teil des tatsächlichen Einkommens. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Anpassung der Police nach Beförderung zum Oberarzt; das Gehalt steigt, die Police bleibt unverändert. Ein dritter Fehler liegt in der Wahl einer 42-tägigen Karenzzeit bei gleichzeitiger PKV-Mitgliedschaft, was in Kombination mit einer Entgeltfortzahlung zwar nahtlos greift, aber bei Dienst-Ausfall bereits früher Einkommenslücken entstehen lässt.
Fazit
Anästhesisten sollten ihr Krankentagegeld am Gesamtbruttogehalt einschließlich aller Dienstvergütungen bemessen und die Karenzzeit auf die individuelle Einkommenssituation abstimmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Krankentagegeld in der PKV
- PKV-Verband – Leistungen des Krankentagegeldtarifs
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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