Arbeitsmediziner sind häufig in einer hybriden Beschäftigungssituation tätig: teils fest angestellt im Betriebsärztlichen Dienst, teils selbstständig als überbetriebliche Betriebsärzte für mehrere Unternehmen. Diese Kombination erfordert eine differenzierte Krankentagegeld-Strategie, die beide Einkommensquellen berücksichtigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte Arbeitsmediziner erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung; für den selbstständigen Teil der Tätigkeit gibt es keinen Krankengeld-Anspruch aus der GKV.
  • Rein selbstständige Arbeitsmediziner, die als überbetriebliche Dienste tätig sind, brauchen ein Krankentagegeld mit kurzer Karenzzeit (1 bis 14 Tage), da ab dem ersten Krankheitstag Einnahmen wegfallen.
  • Das Krankentagegeld für den selbstständigen Anteil sollte die laufenden Betriebskosten (Büro, PKW, Mitarbeiter) plus das persönliche Nettoeinkommen abdecken.

Krankentagegeld speziell für Arbeitsmediziner

Selbstständige Arbeitsmediziner, die für mehrere Unternehmen als externe Betriebsärzte tätig sind, haben ein deutlich komplexeres Absicherungsbedürfnis als rein angestellte Ärzte. Bei einem Tagesumsatz von 800 EUR (10 Beratungstage monatlich à 800 EUR = 8.000 EUR monatlich) und laufenden Betriebskosten von 2.000 EUR monatlich beträgt der tatsächliche Tagessatzbedarf ca. 200 EUR (Fixkosten) plus 200 EUR (persönliches Nettoeinkommen) = 400 EUR täglich.

Bei gemischt angestellt und selbstständig tätigen Arbeitsmedizinern deckt die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nur den angestellten Teil ab; für den selbstständigen Teil muss eine separate Krankentagegeld-Police bestehen. Beide Policen müssen nahtlos ineinandergreifen.

Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten

Arbeitsmediziner in hybrider Beschäftigung sollten die Koordination zwischen Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber), PKV-Krankentagegeld und ggf. GKV-Krankengeld (bei GKV-Pflichtmitgliedschaft) sorgfältig planen. Ärzteversichert empfiehlt Arbeitsmedizinern, einen spezialisierten Berater hinzuzuziehen, der beide Einkommensquellen in die Absicherungsstrategie einbezieht. Häufig ist eine Police mit Karenz ab dem 1. Tag für den selbstständigen Teil und eine auf die Entgeltfortzahlung abgestimmte Police für den angestellten Teil die optimale Lösung.

Typische Fehler bei Arbeitsmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Vernachlässigung des selbstständigen Einkommensanteils bei der Tarifwahl; wer nur das angestellte Einkommen absichert, verliert bei Krankheit die Honorareinnahmen vollständig. Ein zweiter Fehler betrifft die Wahl einer zu langen Karenzzeit für die selbstständige Tätigkeit; 42 Tage sind für den selbstständigen Teil inakzeptabel, da die Honorare ab dem ersten Tag wegfallen. Drittens vergessen manche Arbeitsmediziner, die Police bei Wechsel von Anstellung zu vollständiger Selbstständigkeit anzupassen.

Fazit

Arbeitsmediziner in hybrider Tätigkeit müssen Krankentagegeld für beide Einkommensquellen separat und aufeinander abgestimmt planen; für den selbstständigen Anteil ist eine kurze Karenzzeit unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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