Augenärzte gehören zu den einkommensstärksten niedergelassenen Fachärzten, haben aber auch hohe Praxiskosten: Lasergeräte, OCT-Systeme und umfangreiches Personal erzeugen laufende Fixkosten, die auch während einer Erkrankung weiterlaufen. Das Krankentagegeld muss daher nicht nur den persönlichen Einkommensausfall, sondern auch diese weiterlaufenden Kosten abdecken.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedergelassene Augenärzte haben hohe Praxisfixkosten (Geräteleasing, Personal, Raummiete); diese laufen auch bei Erkrankung des Praxisinhabers weiter.
- IGeL-Einnahmen (Lasik, ästhetische Behandlungen) fallen bei Erkrankung sofort weg; das Krankentagegeld muss den Gesamteinkommensverlust abdecken, nicht nur den GKV-Honorarausfall.
- Die Karenzzeit sollte für Augenärzte maximal 14 Tage betragen, da bereits nach wenigen Krankheitstagen erhebliche finanzielle Belastungen entstehen.
Krankentagegeld speziell für Augenärzte
Niedergelassene Augenärzte mit hohem IGeL-Anteil müssen beim Krankentagegeld besonders sorgfältig kalkulieren: Während das GKV-Honorar durch Substitution (Vertretungsarzt) teilweise abgedeckt werden kann, lassen sich Lasik- und refraktiv-chirurgische Privatleistungen nicht so einfach delegieren. Ein Augenarzt, der 40 Prozent seiner Einnahmen aus Privatleistungen erzielt, verliert bei Erkrankung sofort diesen Anteil.
Bei einem typischen Jahresüberschuss von 280.000 EUR (ca. 23.000 EUR monatlich) und Praxisfixkosten von 8.000 EUR monatlich beträgt der tatsächliche Tagessatzbedarf ca. 770 EUR täglich (23.000 / 30) plus 267 EUR Fixkosten = ca. 1.000 EUR täglich. Gute PKV-Tarife bieten Tagessätze bis zu 1.000 EUR oder mehr.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten beim Abschluss des Krankentagegeld-Tarifs den Tagessatz auf Basis des Gesamteinkommens inkl. IGeL-Einnahmen berechnen, nicht nur auf Basis des GKV-Honorars. Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, jährlich zu überprüfen, ob der Tagessatz noch zum aktuellen Einkommensniveau passt, und eine Nachversicherungsgarantie zu nutzen, die eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung erlaubt.
Typische Fehler bei Augenärzten
Ein häufiger Fehler ist die Unterbewertung der IGeL-Einnahmen bei der Tagessatzberechnung; Augenärzte rechnen oft nur das GKV-Honorar ein und unterschätzen damit den Gesamtausfall erheblich. Ein zweiter Fehler betrifft die Wahl einer zu langen Karenzzeit; eine Karenz von 42 Tagen bedeutet bei einem Hocheinkommensarzt sechs Wochen ohne Kompensation. Ein dritter Fehler ist das Vergessen der Praxiskostendeckung im Tagessatz.
Fazit
Für Augenärzte mit hohem IGeL-Anteil ist das Krankentagegeld eine zentrale Einkommensabsicherung; der Tagessatz muss das Gesamteinkommen inkl. Privateinnahmen widerspiegeln und die Praxisfixkosten einschließen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Krankentagegeld in der PKV
- PKV-Verband – Selbstständige und Krankentagegeld
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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