Dermatologen mit ästhetischer Spezialisierung erzielen einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus privatärztlichen IGeL-Leistungen (Botox, Laser, Füllstoffe). Diese Privateinnahmen sind sofort weg, wenn der Praxisinhaber erkrankt und Behandlungen nicht durchführen kann. Das Krankentagegeld muss diesen schnellen und vollständigen Einkommenseinbruch auffangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Dermatologen mit hohem IGeL-Anteil verlieren bei Erkrankung sofort alle Privateinnahmen; das Krankentagegeld muss das Gesamteinkommen (GKV + Privat) abdecken.
- Die konjunkturelle Abhängigkeit des IGeL-Einkommens sollte bei der Tagessatzberechnung konservativ berücksichtigt werden; der GKV-Honoraranteil ist die sichere Kalkulationsbasis.
- Eine kurze Karenzzeit (1 bis 14 Tage) ist für niedergelassene Dermatologen unverzichtbar, da Praxiskosten ab dem ersten Krankheitstag weiterlaufen.
Krankentagegeld speziell für Dermatologen
Niedergelassene Dermatologen mit Laserzentrum oder ästhetischer Schwerpunktpraxis haben hohe variable Einnahmen, die bei Erkrankung vollständig entfallen. Ein Dermatologe mit 15.000 EUR monatlichem Nettoeinkommen (davon 5.000 EUR GKV, 10.000 EUR Privat) benötigt einen Tagessatz von ca. 500 EUR, um das Nettoeinkommen abzudecken, zuzüglich der täglichen Praxisfixkosten von ca. 150 bis 200 EUR. Gesamtbedarf: ca. 650 bis 700 EUR täglich.
Bei Dermatologen in reinen GKV-Praxen ist das Bild anders: Hier ist das Einkommen stabiler und niedriger, der Tagessatz entsprechend moderater (typisch: 200 bis 350 EUR täglich).
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten den Tagessatz jährlich an die Einkommens- und Praxiskostentwicklung anpassen; gerade in Jahren, in denen die Lasik- oder ästhetische Medizin besonders gut läuft, steigt der Absicherungsbedarf. Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen, beim Tarif auf eine Nachversicherungsgarantie zu achten, die eine Erhöhung des Tagessatzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu einem bestimmten Alter ermöglicht. Außerdem sollte der Tarif eine Regelung für Teilarbeitsunfähigkeit enthalten.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist die Kalkulation des Tagessatzes auf Basis des GKV-Honorars ohne Berücksichtigung der IGeL-Einnahmen; damit wird das tatsächliche Einkommensniveau erheblich unterschätzt. Ein zweiter Fehler betrifft die konjunkturelle Überschätzung: Wer den Tagessatz im Spitzenjahr berechnet und dann das Einkommen schwankt, zahlt zu hohe Prämien. Drittens vergessen manche Dermatologen, den Tarif bei Aufnahme weiterer Behandler (Assistenzarzt) zu überprüfen.
Fazit
Dermatologen mit variablen IGeL-Einnahmen müssen den Tagessatz sorgfältig am Gesamteinkommen bemessen und regelmäßig anpassen; eine kurze Karenzzeit und eine Nachversicherungsgarantie sind unverzichtbare Tarifeigenschaften. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Krankentagegeld für niedergelassene Ärzte
- PKV-Verband – Leistungen und Tagessätze
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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