Internisten sind eine der größten Facharztgruppen mit stabilen, aber unterschiedlichen Einkommensprofilchen: Der Hausarzt-tätige Internist mit breitem Patientenstamm hat andere Absicherungsbedürfnisse als der schwerpunktinternistisch tätige Kollege mit Echokardiographie und Endoskopie. In beiden Fällen ist das Krankentagegeld bei Erkrankung die erste Absicherungslinie.
Das Wichtigste in Kürze
- Niedergelassene Internisten sind bei Erkrankung sofort von einem Einkommensrückgang betroffen; das GKV-Honorar entfällt, die Praxiskosten laufen weiter.
- Schwerpunktinternisten mit Endoskopie oder Echokardiographie verlieren bei Erkrankung zusätzlich die Untersuchungshonorare, die einen erheblichen Anteil am Gesamteinkommen ausmachen.
- Der Tagessatz muss für Internisten mit hoher Patientenzahl und entsprechend hohem Honorar regelmäßig angepasst werden.
Krankentagegeld speziell für Internisten
Für hausärztlich tätige Internisten ist das Krankentagegeld eine einfach zu berechnende Größe: monatlicher Nettoeinkommen geteilt durch 30 Tage ergibt den benötigten Tagessatz. Bei 10.000 EUR Nettoeinkommen und 3.000 EUR Praxisfixkosten beträgt der Tagessatzbedarf ca. 430 EUR.
Schwerpunktinternisten mit Endoskopie und Diagnostik haben höhere Einnahmen und höhere Fixkosten; der Tagessatzbedarf liegt typischerweise zwischen 600 und 900 EUR. Wichtig ist, dass die diagnostischen Untersuchungshonorare (GOÄ-Positionen für Echokardiographie, Ergometrie) in den Tagessatz eingerechnet werden.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten sollten beim Krankentagegeld-Tarif auf eine Regelung für Teilarbeitsunfähigkeit achten: Ein Internist, der wegen eines Rückenleidens zwar im Sprechzimmer sitzen, aber keine körperlich anspruchsvollen Untersuchungen durchführen kann, ist zwar nicht vollständig arbeitsunfähig, aber erheblich in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Ärzteversichert empfiehlt Internisten, Tarife zu wählen, die auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit einen Prozentsatz des Tagessatzes zahlen.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist die Kalkulation des Tagessatzes auf Basis des Kassenhonorars ohne Berücksichtigung der Endoskopie- und Diagnostikhonorare. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Anpassung nach Praxiserweiterung; wer einen zweiten Kassenarzt-Sitz übernimmt, hat deutlich höhere Fixkosten und einen höheren Absicherungsbedarf. Drittens vergessen manche Internisten, beim Wechsel vom Krankenhausdienst in die Niederlassung die Karenzzeit von 42 auf 1 oder 14 Tage zu verkürzen.
Fazit
Internisten in der Niederlassung müssen das Krankentagegeld an den Gesamteinnahmen einschließlich aller Diagnostikhonorare bemessen und regelmäßig anpassen; eine Teilarbeitsunfähigkeitsklausel ist empfehlenswert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Krankentagegeld für Niedergelassene
- PKV-Verband – Tarife und Leistungsauslösung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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