Kinderärzte sind in ihrer täglichen Arbeit einer hohen Infektionsexposition ausgesetzt: Der Kontakt mit erkrankten Kindern erhöht das eigene Erkrankungsrisiko erheblich. Gleichzeitig haben Kinderärzte durch den niedrigeren Privatpatientenanteil ein geringeres Einkommensniveau als viele andere Fachärzte. Das Krankentagegeld muss diesem Profil gerecht werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderärzte erkranken durch den engen Kontakt mit kranken Kindern häufiger als andere Fachärzte; das erhöht die statistische Wahrscheinlichkeit von Leistungsfällen beim Krankentagegeld.
  • Das Nettoeinkommen niedergelassener Kinderärzte liegt zwischen 5.000 und 9.000 EUR monatlich; der benötigte Tagessatz ist damit niedriger als bei Fachärzten mit hohem Privatanteil.
  • Eine kurze Karenzzeit ist besonders wichtig, da Kinderärzte häufig kürzere, aber wiederkehrende Erkrankungsphasen haben.

Krankentagegeld speziell für Kinderärzte

Kinderärzte haben durch die hohe Infektionsexposition ein anderes Erkrankungsprofil als andere Fachärzte: Nicht einzelne lange Krankheitsphasen, sondern häufige kurze Infekte (Influenza, COVID, Streptokokken) unterbrechen die Arbeit wiederholt. Ein Tarif mit kurzer Karenzzeit (1 bis 3 Tage) ist daher wichtiger als bei anderen Fachrichtungen; eine Karenz von 42 Tagen ist für Kinderärzte fast wertlos, da die meisten Erkrankungen kürzer dauern.

Bei einem typischen Nettoeinkommen von 7.000 EUR monatlich und Praxisfixkosten von 2.500 EUR ergibt sich ein Tagessatzbedarf von ca. 317 EUR täglich. Dieser Wert ist moderat, aber die Häufigkeit der Inanspruchnahme kann erheblich sein.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte sollten einen Tarif mit sehr kurzer Karenzzeit (1 bis 3 Tage) wählen, der auch häufige kurze Erkrankungen absichert. Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten, beim Tarifvergleich auf die Anzahl der Leistungstage pro Jahr und auf eine Regelung für wiederkehrende Erkrankungen zu achten; manche Tarife begrenzen die Leistungstage bei derselben Erkrankung. Außerdem sollte geprüft werden, ob bei Quarantäneanordnung (z.B. nach Kontakt mit Masernfall) das Krankentagegeld leistet.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist die Wahl einer zu langen Karenzzeit; Kinderärzte erkranken häufig kurz, und eine Karenz von 42 Tagen zahlt in 90 Prozent der Erkrankungsfälle nie. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Quarantäneklausel; Kinderärzte müssen bei Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung im Patientenstamm unter Umständen die Praxis schließen. Drittens unterschätzen Kinderärzte oft die Prämiensteigerung bei kurzer Karenzzeit und wählen aus Kostengründen eine zu lange.

Fazit

Für Kinderärzte ist die Karenzzeit das wichtigste Tarifmerkmal; angesichts der hohen Infektionsexposition sollte die Karenz maximal drei Tage betragen, auch wenn dies eine höhere Prämie bedeutet. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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