Neurologen sind durch die intensive Betreuung chronisch kranker Patienten (MS, Demenz, Parkinson, ALS) psychisch besonders belastet. Diese Belastung erhöht das Risiko von Burnout und psychosomatischen Erkrankungen; beide können zu Arbeitsunfähigkeit führen, ohne dass klassische körperliche Berufsunfähigkeit vorliegt. Das Krankentagegeld deckt genau diese vorübergehenden Erkrankungsphasen ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neurologen haben durch die psychisch belastende Patientengruppe ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen und Burnout, die zu Arbeitsunfähigkeit führen können.
  • Das Krankentagegeld sollte für Neurologen psychische Erkrankungen als Leistungsauslöser vollständig einschließen; manche günstigeren Tarife begrenzen die Leistungsdauer bei psychischen Erkrankungen.
  • Niedergelassene Neurologen haben moderate Praxisfixkosten und ein stabiles, aber nicht übermäßig hohes Einkommen; der Tagessatz liegt typischerweise zwischen 250 und 450 EUR.

Krankentagegeld speziell für Neurologen

Niedergelassene Neurologen mit einem Jahresüberschuss von ca. 120.000 bis 180.000 EUR haben einen Tagessatzbedarf von ca. 330 bis 500 EUR täglich, wenn Praxisfixkosten (Personal, Geräte, Räume) eingerechnet werden. Besondere Relevanz hat dabei der psychische Erkrankungsfall: Ein Burnout-bedingter Krankenhausaufenthalt oder eine depressive Episode kann mehrere Wochen bis Monate dauern; das Krankentagegeld muss in diesem Zeitraum vollständig leisten.

Manche kostengünstigere PKV-Krankentagegeld-Tarife begrenzen die Leistungsdauer bei psychischen Erkrankungen auf 12 oder 24 Monate; danach endet das Krankentagegeld. Neurologen sollten darauf bestehen, dass keine zeitliche Begrenzung für psychische Erkrankungen im Tarif enthalten ist.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen sollten vor Abschluss des Krankentagegeld-Tarifs explizit fragen, wie psychische Erkrankungen im Tarif behandelt werden: Gibt es Ausschlüsse, Wartezeiten oder Leistungsdauer-Begrenzungen? Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, Tarife ohne jegliche Einschränkungen für psychische Erkrankungen zu wählen, auch wenn diese etwas teurer sind. Außerdem sollte die Karenzzeit kurz sein (maximal 14 Tage), da Neurologen keine langen Karenzzeiten verkraften, ohne erhebliche Einbußen zu erleiden.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines günstigen Tarifs mit zeitlicher Begrenzung für psychische Erkrankungen; gerade bei Neurologen ist dies ein erhebliches Risiko. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende regelmäßige Prüfung des Tagessatzes; Neurologen passen ihre Prämien selten an gestiegenes Einkommen an. Drittens unterschätzen manche Neurologen, dass die Praxisfixkosten auch bei psychisch bedingter Erkrankung weiterlaufen.

Fazit

Neurologen brauchen ein Krankentagegeld, das psychische Erkrankungen vollständig und ohne zeitliche Begrenzung absichert; dies ist angesichts der besonderen beruflichen Belastung die wichtigste Eigenschaft des Tarifs. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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