Notfallmediziner sind angestellt im Krankenhaus tätig und erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Das Problem: Die erheblichen Schicht- und Bereitschaftsdienstvergütungen, die einen großen Teil des effektiven Einkommens ausmachen, sind häufig nicht vollständig in der Entgeltfortzahlung enthalten; ab dem ersten Krankheitstag sinkt das Nettoeinkommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notfallmediziner erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung; danach zahlt die PKV Krankentagegeld, sofern eine Police besteht.
  • Schicht- und Bereitschaftsdienstvergütungen (häufig 30 bis 40 Prozent des Bruttojahresgehalts) sind in der Entgeltfortzahlung oft nicht vollständig berücksichtigt; das effektive Einkommen sinkt ab dem ersten Krankheitstag.
  • Notfallmediziner haben durch körperlich intensive Nachtdienste ein erhöhtes muskuloskelettales und psychisches Erkrankungsrisiko; das Krankentagegeld wird statistisch häufiger in Anspruch genommen.

Krankentagegeld speziell für Notfallmediziner

Angestellte Notfallmediziner mit einem Gesamtbruttogehalt von 14.000 EUR monatlich (davon 4.000 EUR Dienstvergütungen) haben ein Nettoeinkommen von ca. 8.500 EUR. Bei Erkrankung zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das Grundgehalt, aber oft nur einen Teil der Dienstvergütungen. Der effektive Einkommensrückgang ab dem ersten Krankheitstag kann 1.500 bis 2.500 EUR monatlich betragen; dafür ist das Krankentagegeld zuständig.

Notfallmediziner, die zusätzlich als Honorarärzte im Notarztdienst tätig sind, haben einen selbstständigen Einkommensanteil; dafür brauchen sie ein Krankentagegeld mit kurzer Karenzzeit, da dieser Anteil ab dem ersten Tag wegfällt.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Notfallmediziner sollten beim Abschluss des PKV-Krankentagegeld-Tarifs die Karenzzeit auf die Entgeltfortzahlungsdauer abstimmen: Eine Karenz von 42 Tagen greift genau nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung; allerdings sollte für den Dienstzulagen-Ausfall bereits früher eine Absicherung bestehen. Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern, eine Police mit Karenz ab dem 15. oder 22. Tag abzuschließen, die den Dienstvergütungsausfall ab dem ersten Tag einschließt.

Typische Fehler bei Notfallmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Wahl einer 42-tägigen Karenzzeit, ohne den Dienstvergütungsausfall in den ersten sechs Wochen zu berücksichtigen. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Anpassung bei Wechsel vom angestellten in ein Honorararztverhältnis; im Honorararzt-Modus gilt plötzlich keine Entgeltfortzahlung mehr, und die 42-tägige Karenz ist vollständig falsch. Drittens vergessen viele Notfallmediziner, das Krankentagegeld bei Gehaltserhöhung (Beförderung, Tarif-Steigerung) anzupassen.

Fazit

Notfallmediziner sollten das Krankentagegeld am Gesamteinkommen inkl. Dienstvergütungen bemessen und die Karenzzeit auf ihren spezifischen Anstellungsstatus abstimmen; bei gemischter Tätigkeit ist eine kurze Karenz für den Honoraranteil unverzichtbar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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