Orthopäden erzielen einen erheblichen Teil ihres Einkommens durch manuell anspruchsvolle Tätigkeiten: Gelenkpunktionen, manuelle Medizin, Akupunktur, Stoßwellentherapie sowie ambulante Operationen (Arthroskopien, Schulter- und Knieoperationen). Alle diese Leistungen sind an die persönliche körperliche Leistungsfähigkeit des Arztes gebunden und fallen bei Erkrankung oder Verletzung sofort weg. Das Krankentagegeld muss daher das Einkommensniveau des voll aktiven Orthopäden absichern.
Das Wichtigste in Kürze
- Orthopäden erzielen durch operative und manuelle Tätigkeiten (Arthroskopien, Infiltrationen, manuelle Medizin) einen erheblichen Einkommensanteil, der bei Erkrankung vollständig entfällt.
- Das Inanspruchnahmerisiko ist hoch, da Orthopäden selbst körperlich aktiv tätig sind und damit einem erhöhten Risiko für Muskel-Skelett-Erkrankungen ausgesetzt sind.
- Der Tagessatz sollte für niedergelassene Orthopäden mindestens 500 bis 800 EUR betragen, um Einkommensausfall und Praxisfixkosten abzudecken.
Krankentagegeld speziell für Orthopäden
Niedergelassene Orthopäden mit operativem Schwerpunkt und Belegarzt-Tätigkeit erzielen monatliche Nettoeinkommen von 15.000 bis 25.000 EUR. Die Praxisfixkosten sind durch Therapiegeräte (Stoßwelle, Ultraschall, Röntgen, MRT in kooperativen Praxen) und Personal (MFAs, Physiotherapeuten in integrierten Praxen) moderat bis hoch. Bei 18.000 EUR Nettoeinkommen und 5.000 EUR Fixkosten ergibt sich ein Tagessatzbedarf von ca. 767 EUR.
Ein besonderes Merkmal orthopädischer Tätigkeit ist die Teilarbeitsunfähigkeit: Ein Orthopäde mit einer Hand- oder Schulterverletzung kann zwar Gespräche führen und Befunde auswerten, aber keine Infiltrationen oder manuellen Behandlungen durchführen. Ein Krankentagegeld, das nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit leistet, greift in solchen Situationen nicht. Orthopäden sollten daher gezielt nach Tarifen suchen, die eine Teilarbeitsunfähigkeitsklausel enthalten.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Orthopäden sollten beim Tarifvergleich eine Teilarbeitsunfähigkeitsklausel als Muss-Kriterium definieren; die manuelle Tätigkeit kann partiell eingeschränkt sein, ohne dass eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, die Belegarzt-Operationshonorare in die Tagessatzkalkulation einzubeziehen, da diese ein erheblicher Einkommensbestandteil sind. Eine Karenzzeit von maximal 14 Tagen ist für Orthopäden sinnvoll; längere Karenzzeiten zahlen sich angesichts der häufigen kurzzeitigen Erkrankungen nicht aus.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist die Kalkulation des Tagessatzes nur auf Basis des GKV-Honorars ohne die Belegarzt-OP-Vergütungen; diese können monatlich 3.000 bis 8.000 EUR zusätzlich ausmachen. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Teilarbeitsunfähigkeitsklausel; bei einem Handgelenk-Syndrom oder einer Schulterverletzung ist der Orthopäde operativ eingeschränkt, aber nicht "krank" im klassischen Sinne. Drittens vergessen Orthopäden häufig, das Krankentagegeld nach der Aufnahme eines weiteren Kassenarzt-Sitzes oder der Erweiterung der Belegarzt-Tätigkeit anzupassen.
Fazit
Orthopäden brauchen ein Krankentagegeld mit Teilarbeitsunfähigkeitsklausel, einem Tagessatz auf Basis des Gesamteinkommens einschließlich Belegarzt-Honoraren und einer kurzen Karenzzeit; dies schützt vor den typischen kurzen, aber einkommensrelevanten Erkrankungsphasen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Krankentagegeld für Niedergelassene
- PKV-Verband – Krankentagegeld und Karenzzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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