Palliativmediziner begleiten Patienten in ihrer letzten Lebensphase; diese Tätigkeit ist emotional außerordentlich belastend und führt zu einem hohen Risiko für Mitgefühlserschöpfung (Compassion Fatigue), Burnout und depressive Erkrankungen. Gleichzeitig sind Palliativmediziner häufig in SAPV-Teams (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) tätig, deren Vergütung komplex strukturiert ist. Das Krankentagegeld muss beide Risiken abdecken: das psychische Erkrankungsrisiko und den Einkommensausfall aus der SAPV-Vergütung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Palliativmediziner haben durch die intensive Sterbebegleitung ein besonders hohes Risiko für Compassion Fatigue und Burnout; psychische Erkrankungen müssen vollständig abgesichert sein.
  • Die Vergütung im SAPV-Bereich ist an die persönliche Anwesenheit und Erreichbarkeit gebunden und entfällt bei Erkrankung vollständig.
  • Palliativmediziner haben oft niedrigere Einkommenslevels als andere Fachärzte, aber die psychische Erkrankungswahrscheinlichkeit ist höher; das Krankentagegeld sollte entsprechend ausgewählt werden.

Krankentagegeld speziell für Palliativmediziner

Ärzte, die schwerpunktmäßig in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind, erzielen durch SAPV-Verträge mit Krankenkassen ein Einkommen, das von der Anzahl der betreuten Patienten und der Intensität der Betreuung abhängt. Bei 20 bis 30 intensiv betreuten SAPV-Patienten monatlich und einem durchschnittlichen Tagessatz von 150 bis 250 EUR pro Patient ergibt sich ein monatliches Nettoeinkommen von 7.000 bis 12.000 EUR. Der Tagessatzbedarf für das Krankentagegeld liegt typischerweise zwischen 230 und 400 EUR.

Ein wesentliches Risiko für Palliativmediziner ist die Compassion Fatigue: Eine vollständige emotionale Erschöpfung kann mehrere Wochen bis Monate Arbeitsunfähigkeit bedeuten. In dieser Zeit zahlt das Krankentagegeld, sofern eine Police ohne Einschränkungen für psychische Erkrankungen besteht. Manche günstigeren Tarife begrenzen Leistungen bei psychischen Erkrankungen auf 12 Monate; das ist für Palliativmediziner unzureichend.

Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten

Palliativmediziner sollten beim Tarifvergleich explizit nach Einschränkungen bei psychischen Erkrankungen fragen; Tarife ohne zeitliche Begrenzung für psychische Erkrankungen sind Pflicht. Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern, eine Police mit kurzer Karenzzeit (maximal 14 Tage) abzuschließen, da der Einnahmeausfall aus SAPV-Verträgen bereits ab dem ersten Tag entsteht. Außerdem sollte geprüft werden, ob der Tarif Supervisionskosten, die zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendig sind, berücksichtigt oder unterstützt.

Typische Fehler bei Palliativmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines Tarifs mit zeitlicher Begrenzung für psychische Erkrankungen; bei Palliativmedizinern ist Burnout das realistischste Erkrankungsszenario für längere Arbeitsunfähigkeit. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Absicherung während einer Supervision oder Reha-Maßnahme; wer sich in einer stationären Burnout-Therapie befindet, ist arbeitsunfähig und sollte während dieser Zeit Krankentagegeld beziehen. Drittens unterschätzen Palliativmediziner häufig den Bedarf, da ihr Einkommen im Vergleich zu anderen Fachärzten moderat erscheint.

Fazit

Für Palliativmediziner ist die vollständige Absicherung psychischer Erkrankungen die wichtigste Eigenschaft des Krankentagegeld-Tarifs; ein Tarif ohne zeitliche Begrenzung für psychische Erkrankungen und mit kurzer Karenzzeit ist die richtige Wahl. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →