Radiologen betreiben technisch hochaufwendige Praxen mit MRT, CT und Röntgen; die monatlichen Geräteleasingkosten für ein MRT-Gerät allein liegen bei 15.000 bis 25.000 EUR. Diese Fixkosten laufen auch dann weiter, wenn der Radiologe erkrankt und keine Untersuchungen mehr befundet. Das Krankentagegeld muss daher nicht nur den Einkommensausfall, sondern auch die Gerätekosten vollständig abdecken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radiologen haben durch MRT, CT und Röntgengeräte sehr hohe monatliche Fixkosten (15.000 bis 40.000 EUR); diese laufen bei Erkrankung unvermindert weiter.
  • Die Befundungshonorare sind an die persönliche ärztliche Expertise gebunden und können nicht vollständig durch Vertretungsärzte ersetzt werden.
  • Der Tagessatzbedarf für niedergelassene Radiologen liegt durch die hohen Gerätekosten typischerweise zwischen 800 und 1.500 EUR.

Krankentagegeld speziell für Radiologen

Niedergelassene Radiologen in einer Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis mit zwei MRT-Geräten haben monatliche Fixkosten von 30.000 bis 50.000 EUR. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 20.000 EUR und Praxisfixkosten von 30.000 EUR (bei 2 MRT plus Personal) ergibt sich ein Tagessatzbedarf von ca. 1.667 EUR. Dieser Wert zeigt, warum Radiologen zu den Fachärzten mit dem höchsten absoluten Krankentagegeld-Bedarf gehören.

Ein positiver Aspekt für Radiologen ist die Möglichkeit der Teleradiologie: Befundungen können unter Umständen aus dem Homeoffice durchgeführt werden. Allerdings setzt dies voraus, dass der Radiologe auch im Krankheitsfall noch arbeitsfähig ist; bei einer ernsthaften Erkrankung ist dies nicht möglich. Außerdem leisten viele Krankentagegeld-Tarife nicht, wenn der Arzt nur teilweise tätig ist.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Radiologen sollten beim Tarifvergleich unbedingt die Geräteleasingkosten in den Tagessatz einrechnen; ein Tagessatz, der nur das Nettoeinkommen abdeckt, ist für Radiologen eine erhebliche Unterversicherung. Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, die Police nach jeder Geräteinvestition anzupassen; wer ein zweites MRT-Gerät leaset, erhöht seinen monatlichen Fixkostensatz um 15.000 bis 20.000 EUR. Die Karenzzeit sollte maximal 14 Tage betragen; längere Karenzzeiten sind bei den hohen täglichen Fixkosten wirtschaftlich nicht vertretbar.

Typische Fehler bei Radiologen

Ein häufiger Fehler ist die Kalkulation des Tagessatzes ohne Geräteleasingkosten; diese werden als "Betriebsausgabe" verbucht, müssen aber im Krankheitsfall aus dem Krankentagegeld bedient werden. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Anpassung nach Neuinvestitionen; jedes neue Gerät erhöht den Absicherungsbedarf erheblich. Drittens überschätzen manche Radiologen die Möglichkeit der Teleradiologie als Puffer; im ernsthaften Krankheitsfall ist auch Teleradiologie nicht möglich.

Fazit

Radiologen mit hohen Geräteleasingkosten haben einen der höchsten Krankentagegeld-Bedarfe aller Fachrichtungen; der Tagessatz muss aus Nettogewinn plus vollständigen Praxisfixkosten berechnet werden, und die Police muss nach jeder Geräteinvestition angepasst werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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