Rechtsmediziner sind überwiegend an Universitätsinstituten oder öffentlichen Einrichtungen angestellt und erhalten damit im Krankheitsfall sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Daneben erzielen viele Rechtsmediziner erhebliche Zusatzeinkünfte aus Gutachtertätigkeiten für Staatsanwaltschaften, Gerichte und Versicherungen; diese Gutachterhonorare sind selbstständige Einkünfte ohne Entgeltfortzahlung und fallen bei Erkrankung ab dem ersten Tag weg.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsmediziner sind überwiegend angestellt und erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung; der Gutachteranteil fällt aber ab dem ersten Erkrankungstag weg.
  • Gutachtertätigkeiten für Gerichte und Staatsanwaltschaften machen häufig 20 bis 40 Prozent des Gesamteinkommens aus; dieser Anteil benötigt ein Krankentagegeld mit kurzer Karenzzeit.
  • Die psychische Belastung durch die Arbeit mit Gewaltverbrechen, Leichen und Traumaopfern ist hoch; psychische Erkrankungen sollten vollständig abgesichert sein.

Krankentagegeld speziell für Rechtsmediziner

Ein Rechtsmediziner mit einem Jahresgehalt von 80.000 EUR (angestellt) und Gutachterhonoraren von 30.000 EUR jährlich hat ein Gesamteinkommen von 110.000 EUR. Bei Erkrankung erhält er sechs Wochen Entgeltfortzahlung auf das Gehalt; die Gutachterhonorare entfallen jedoch ab dem ersten Tag. Für diesen Gutachteranteil (ca. 2.500 EUR monatlich) benötigt er ein Krankentagegeld mit Karenz ab dem ersten Tag.

Die psychische Belastung durch Obduktionen bei Gewaltverbrechen, Kindestötungen und Massenkatastrophen ist ein oft unterschätztes Erkrankungsrisiko bei Rechtsmedizinern. Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) können zu längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten führen; ein Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung bei psychischen Erkrankungen ist daher empfehlenswert.

Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten

Rechtsmediziner sollten eine Police abschließen, die den Gutachteranteil ab dem ersten Erkrankungstag absichert; die Karenzzeit muss auf den selbstständigen Einkommensanteil abgestimmt sein. Ärzteversichert empfiehlt Rechtsmedizinern, eine kombinierte Strategie zu wählen: eine Police mit kurzer Karenz (1. Tag) für den Gutachteranteil und gegebenenfalls eine ergänzende Absicherung ab dem 43. Tag für das Gehalt nach Ende der Entgeltfortzahlung. Psychische Erkrankungen müssen vollständig ohne zeitliche Begrenzung abgedeckt sein.

Typische Fehler bei Rechtsmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass die Entgeltfortzahlung das gesamte Einkommen absichert; der Gutachteranteil fällt ab dem ersten Tag weg und ist nicht durch den Arbeitgeber geschützt. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Absicherung des PTBS-Risikos; wer einen Tarif mit psychischen Erkrankungsausschlüssen wählt, riskiert im häufigsten Langzeit-Erkrankungsszenario keine Leistung zu erhalten. Drittens vergessen Rechtsmediziner häufig, die Police bei Steigerung der Gutachtertätigkeit (z.B. nach Habilitation oder besonderer Sachverständigenbenennung) anzupassen.

Fazit

Rechtsmediziner mit Gutachterhonoraren brauchen ein Krankentagegeld, das den selbstständigen Einkommensanteil ab dem ersten Tag absichert; psychische Erkrankungen müssen vollständig ohne zeitliche Begrenzung abgedeckt sein. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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