Unfallchirurgen sind überwiegend im Krankenhaus angestellt und erhalten damit sechs Wochen Entgeltfortzahlung; allerdings machen die Bereitschaftsdienst- und Nachtdienstgehälter einen erheblichen Teil des effektiven Bruttoeinkommens aus, und diese Dienstvergütungen sind in der Entgeltfortzahlung häufig nicht vollständig berücksichtigt. Außerdem ist die operative Tätigkeit physisch sehr anspruchsvoll; Unfallchirurgen sind einem hohen Risiko für Rückenerkrankungen und Schulterprobleme ausgesetzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Angestellte Unfallchirurgen erhalten sechs Wochen Entgeltfortzahlung auf das Grundgehalt; die Bereitschaftsdienst- und Nachtdienstzulagen sind häufig nicht vollständig enthalten.
- Die operative Tätigkeit ist physisch belastend; Unfallchirurgen haben ein erhöhtes Risiko für Rücken-, Schulter- und Handgelenkserkrankungen.
- Niedergelassene Unfallchirurgen mit D-Arzt-Tätigkeit (Durchgangsarzt für Berufsgenossenschaften) haben ein komplexes Einkommensprofil aus GKV, GOÄ und BG-Honoraren.
Krankentagegeld speziell für Unfallchirurgen
Ein angestellter Unfallchirurg (Oberarzt) mit einem Grundgehalt von 10.000 EUR und Bereitschaftsdienstvergütungen von 3.000 EUR monatlich hat ein effektives Bruttoeinkommen von 13.000 EUR. Bei Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das Grundgehalt für sechs Wochen; die Dienstvergütungen entfallen jedoch häufig bereits ab dem ersten Krankheitstag. Das Krankentagegeld muss diesen Differenzbetrag von ca. 1.800 EUR monatlich netto ausgleichen.
Niedergelassene Unfallchirurgen mit D-Arzt-Zulassung erzielen Honorare aus drei Quellen: GKV-Honorar, GOÄ-Privatpatienten und BG-Honorare (Berufsgenossenschaft). Bei Erkrankung entfallen alle drei Einnahmequellen vollständig; gleichzeitig laufen die Praxisfixkosten einschließlich der D-Arzt-Ausstattung (Röntgen, OP-Bereich) weiter.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Angestellte Unfallchirurgen sollten eine Police mit Karenzzeit ab dem 15. Tag abschließen, die den Dienstvergütungsausfall ab dem ersten Tag einschließt; eine reine 42-Tage-Karenz lässt den ersten Monat vollständig ungesichert. Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Unfallchirurgen, alle drei Einnahmequellen (GKV, GOÄ, BG) in die Tagessatzkalkulation einzubeziehen und die Police nach einer D-Arzt-Erweiterung anzupassen. Eine Teilarbeitsunfähigkeitsklausel ist bei der körperlich belastenden operativen Tätigkeit sinnvoll.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler bei angestellten Unfallchirurgen ist die Wahl einer 42-tägigen Karenz ohne Berücksichtigung der Dienstvergütungslücke in den ersten sechs Wochen. Ein zweiter Fehler betrifft niedergelassene D-Ärzte: Die BG-Honorare werden als "Nebeneinnahmen" eingestuft und nicht in den Tagessatz eingerechnet; diese können monatlich 2.000 bis 5.000 EUR ausmachen. Drittens vergessen viele Unfallchirurgen beim Wechsel vom Krankenhaus in die Niederlassung, die Karenzzeit von 42 auf 1 oder 14 Tage zu reduzieren.
Fazit
Unfallchirurgen müssen beim Krankentagegeld zwischen angestellter und niedergelassener Situation unterscheiden; angestellte Unfallchirurgen brauchen eine Absicherung für den Dienstvergütungsausfall, niedergelassene eine vollständige Tagessatzkalkulation einschließlich BG-Honoraren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Krankentagegeld für Ärzte
- PKV-Verband – Krankentagegeld und Karenzzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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