Zahnärzte haben durch ihre Praxisausstattung (Behandlungsstühle, Röntgenanlagen, CAD/CAM-Systeme, Sterilisationsgeräte) sehr hohe monatliche Fixkosten; eine gut ausgestattete Zahnarztpraxis mit drei Behandlungsstühlen und modernem Digitalsystem hat Fixkosten von 15.000 bis 25.000 EUR monatlich. Diese Kosten laufen bei Erkrankung unvermindert weiter, während die Einnahmen vollständig entfallen. Das Krankentagegeld ist daher für Zahnärzte eine besonders kritische Absicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnarztpraxen haben sehr hohe Fixkosten durch Behandlungseinheiten, Röntgen, CAD/CAM und Personal; diese laufen bei Erkrankung weiter.
- Die zahnärztliche Tätigkeit ist körperlich anspruchsvoll und führt zu einem erhöhten Risiko für Rücken-, Schulter- und Handgelenkserkrankungen.
- Der Tagessatzbedarf für Zahnärzte ist durch die hohen Fixkosten erheblich; 700 bis 1.200 EUR täglich sind für gut aufgestellte Einzelpraxen realistisch.
Krankentagegeld speziell für Zahnärzte
Eine Zahnarztpraxis mit drei Behandlungsstühlen erzielt monatliche Nettoumsätze von 40.000 bis 80.000 EUR, davon bleibt nach Kosten ein Nettogewinn von 12.000 bis 20.000 EUR. Die Praxisfixkosten setzen sich aus Praxismiete (3.000 bis 5.000 EUR), Personal (6.000 bis 12.000 EUR für ZFAs), Geräteleasing (2.000 bis 5.000 EUR) und laufenden Materialkosten zusammen. Bei 15.000 EUR Nettoeinkommen und 18.000 EUR Fixkosten ergibt sich ein Tagessatzbedarf von ca. 1.100 EUR.
Ein besonderes Risiko für Zahnärzte ist die Teilarbeitsunfähigkeit durch Hand- oder Schultererkrankungen: Wer wegen eines Karpaltunnelsyndroms keine feinen motorischen Tätigkeiten mehr durchführen kann, ist nicht vollständig arbeitsunfähig, aber erheblich eingeschränkt. Für diesen Fall ist eine Teilarbeitsunfähigkeitsklausel im Krankentagegeld-Tarif unverzichtbar.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten beim Tarifvergleich die vollständigen Praxisfixkosten in die Tagessatzkalkulation einbeziehen; ein Tagessatz, der nur das Nettoeinkommen abdeckt, lässt die Praxisfixkosten ungesichert. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, eine Teilarbeitsunfähigkeitsklausel zu wählen und die Karenzzeit auf maximal 14 Tage zu begrenzen; angesichts der hohen täglichen Fixkostenbelastung sind längere Karenzzeiten wirtschaftlich schädlich. Die Police sollte nach jeder Praxiserweiterung (neuer Behandlungsstuhl, CAD/CAM-System) angepasst werden.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist die Kalkulation des Tagessatzes ohne die Praxisfixkosten; bei 18.000 EUR monatlichen Fixkosten entspricht dies einem täglichen Defizit von 600 EUR, das nicht abgesichert ist. Ein zweiter Fehler betrifft die fehlende Teilarbeitsunfähigkeitsklausel; Karpaltunnelsyndrom und Schultererkrankungen sind bei Zahnärzten häufig und schränken die operative Tätigkeit ein, ohne vollständige Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Drittens vergessen Zahnärzte häufig die regelmäßige Anpassung bei Praxiserweiterungen oder steigendem Privatpatientenanteil.
Fazit
Zahnärzte mit hohen Praxisfixkosten brauchen ein Krankentagegeld, das den Tagessatz aus Nettogewinn plus Fixkosten berechnet; eine Teilarbeitsunfähigkeitsklausel und eine kurze Karenzzeit sind für die körperlich aktive Zahnarztpraxis unverzichtbare Tarifmerkmale. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Krankentagegeld für Selbstständige
- PKV-Verband – Krankentagegeld und Tagessätze
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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