Die KV-Abrechnung in der Augenheilkunde ist komplex und erfordert genaue Kenntnisse des EBM sowie der spezifischen Genehmigungsvoraussetzungen für ophthalmologische Diagnostik und ambulante Operationen. Wer die Abrechnung optimiert, kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seiner Praxis erheblich steigern.
Das Wichtigste in Kürze
- Augenärzte rechnen nach EBM-Kapitel 6 (Augenheilkunde) ab; besonders relevante Ziffern betreffen Refraktion, Glaukomdiagnostik und OCT.
- Die OCT-Abrechnung (GOP 06332/06333) setzt eine gültige Genehmigung sowie die Einhaltung der Qualitätssicherungsvereinbarung voraus.
- Das Regelleistungsvolumen begrenzt die Vergütung augenärztlicher Leistungen; eine Überschreitung wird mit Abschlägen vergütet.
KV-Abrechnung speziell für Augenärzte
Augenärzte haben im EBM eine breite Palette abrechnungsfähiger Leistungen, von der Grundpauschale (GOP 06210) über Glaukomfrüherkennungsuntersuchungen bis zur OCT-Diagnostik und Netzhautlaser-Therapien. Für viele dieser Leistungen gelten spezifische Genehmigungsvoraussetzungen: Die OCT-Abrechnung erfordert eine Genehmigung nach § 135 SGB V, die an Qualifikationsnachweise und Geräteanforderungen geknüpft ist. Gleiches gilt für die intravitreale Injektionstherapie (IVOM), die seit ihrer Aufnahme in den EBM eine der häufigsten und umsatzstärksten Leistungen in der Augenheilkunde ist.
IVOM-Leistungen (GOP 06331) werden pro Auge und Quartal vergütet; bei dem hohen Behandlungsbedarf bei AMD- und Diabetikerpatienten ist die korrekte Abrechnung und die Einhaltung der Indikationsgrenzen besonders wichtig. Außerdem sollten Augenärzte darauf achten, dass Brillenverordnungen und die Ausstellung von Befundberichten (GOP 01600 ff.) nicht vergessen werden, da diese Zusatzvergütungen die Quartalsumsätze merklich beeinflussen.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten ihre Abrechnungsquartale regelmäßig mit dem KV-Feedback abgleichen und auf Auffälligkeiten beim Leistungsbereich IVOM und OCT achten, da diese Bereiche von Wirtschaftlichkeitsprüfungen besonders häufig betroffen sind. Ärzteversichert empfiehlt, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen frühzeitig einen auf Arztrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten und die Behandlungsindikationen lückenlos zu dokumentieren. Eine Rechtsschutzversicherung für Honorarstreitigkeiten ist für Augenärzte sinnvoll.
Typische Fehler bei Augenärzten
Ein häufiger Fehler ist die IVOM-Abrechnung ohne vollständige Dokumentation der Indikation und des Behandlungserfolgs (z. B. OCT-Befundverläufe), was bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu erheblichen Rückforderungen führen kann. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Aktualisierung der OCT-Genehmigung nach einem Gerätewechsel, was die Abrechenbarkeit rückwirkend gefährdet.
Fazit
Eine fundierte KV-Abrechnungsstrategie sichert Augenärzten ihre Einnahmen und schützt sie vor kostspieligen Rückforderungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM Augenheilkunde
- KBV – IVOM Qualitätssicherung
- GKV-Spitzenverband – Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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