Die KV-Abrechnung in der Inneren Medizin ist geprägt von einer großen Vielfalt an Leistungen, von der Grundversorgung chronisch kranker Patienten bis hin zu spezialisierten internistischen Verfahren. Wer die Systematik des EBM kennt und konsequent anwendet, erschließt wirtschaftliche Potenziale und vermeidet kostspielige Absetzungen bei Plausibilitätsprüfungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Internisten profitieren besonders von chronikerbezogenen Pauschalen (GOP 03220/03221 für DMP Diabetes, KHK, COPD), die pro Quartal je Patient vergütet werden.
- Gerätgebundene Leistungen wie Echokardiografie (GOP 33020 ff.), Langzeit-EKG (GOP 03241) und Duplexsonografie erfordern Genehmigungen nach § 135 SGB V.
- Die Ordinationsgebühr (GOP 03000/03010) und Chronikerpauschalen bilden das Fundament der internistischen Abrechnung; häufige Fehler entstehen durch unvollständige Diagnosedokumentation.
KV-Abrechnung speziell für Internisten
Internistische Praxen ohne Schwerpunkt rechnen typischerweise zwischen 30 und 60 EBM-Ziffern pro Quartal ab; Schwerpunkt-Internisten (Kardiologie, Gastroenterologie, Nephrologie) kommen auf bis zu 120 unterschiedliche Positionen. Das Honorarvolumen einer mittelgroßen internistischen Praxis mit 1.200 Fällen pro Quartal liegt bei 60.000 bis 100.000 Euro pro Quartal, abhängig von der Abrechnungsqualität und dem Leistungsspektrum.
Die korrekte Verknüpfung von Diagnosen und Leistungen ist entscheidend: Eine Langzeit-EKG-Auswertung (GOP 03241) muss mit einer entsprechenden Indikationsdiagnose (z. B. ICD I48 für Vorhofflimmern) verknüpft sein, sonst droht eine Absetzung bei der Plausibilitätsprüfung. Besonders wertvoll sind die DMP-Pauschalen: Ein Internist mit 200 Diabetespatienten im DMP Typ 2 erhält je Quartal bei vollständiger Dokumentation pro Patient ca. 40 bis 60 Euro, also 8.000 bis 12.000 Euro quartalsweise allein durch diese Programmpauschale.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Die korrekte ICD-10-Kodierung ist in der internistischen Abrechnung von besonderer Bedeutung, da viele EBM-Leistungen diagnoseabhängig sind. Fehlende oder ungenaue Diagnosen führen nicht nur zu Absetzungen, sondern können bei Prüfungen auch rückwirkende Rückforderungen auslösen. Ärzteversichert empfiehlt Internisten, die Kodierhilfen der KV zu nutzen und mindestens einmal im Jahr eine Abrechnungsanalyse durch einen spezialisierten Abrechnungsberater durchführen zu lassen.
Internisten mit apparativen Leistungen (Echokardiografie, Duplexsonografie, Endoskopie) müssen sicherstellen, dass die technischen Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarungen (z. B. Sonografie-Vereinbarung nach § 135 SGB V) laufend erfüllt und regelmäßig nachgewiesen werden. Ablaufende Qualifikationsnachweise führen zur automatischen Sperrung der Abrechnungsgenehmigung.
Typische Fehler bei Internisten
Ein verbreiteter Fehler ist die Unterschätzung der Abrechnungsziffern für die geriatrische Grundversorgung (GOP 03360 ff.), die bei einem hohen Anteil älterer Patienten erhebliche Mehrerlöse bedeuten. Außerdem werden Zuschläge für besondere Kooperationsformen (GOP 03010 ff., Kooperationsarzt im Alten- oder Pflegeheim) häufig nicht genutzt. Schließlich wird die systematische Überprüfung der abgerechneten Leistungen auf Ziffernkonflikte (nicht gleichzeitig abrechenbare Kombinationen) oft vernachlässigt.
Fazit
Eine vollständige, diagnosegestützte KV-Abrechnung ist für Internisten der wichtigste Hebel zur Sicherung und Steigerung des Praxishonorars. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM-Abrechnung Innere Medizin
- Gesetze im Internet – SGB V § 135
- Bundesärztekammer – DMP-Dokumentation
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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