Kardiologen gehören zu den Fachärzten mit einem besonders umfangreichen und differenzierten EBM-Leistungsspektrum. Echokardiografie, Herzkathetersimulation, Langzeit-EKG, Belastungstests und spezielle kardiologische Funktionsdiagnostik sind allesamt EBM-Positionen, die korrekt codiert erhebliche Quartalsumsätze generieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Kardiologische EBM-Leistungen sind überwiegend apparatebezogen und erfordern eine genaue Gerätedokumentation; fehlende Gerätenachweise führen zu Abrechnungsausschlüssen.
- Die GOP 33022 (Echokardiografie) und verwandte Herzultraschall-Positionen gehören zu den erlösstärksten EBM-Positionen in der Kardiologie; sie unterliegen Qualitätssicherungsvereinbarungen der KV.
- Kardiologen mit interventioneller Tätigkeit (Herzkatheterlabor) haben eine andere Erlös- und Abrechnungsstruktur als rein diagnostisch tätige Kardiologen.
KV-Abrechnung speziell für Kardiologen
Die kardiologische Abrechnung ist durch die Mischung aus fachärztlicher Grundversorgung und hochspezialisierter apparativer Diagnostik geprägt. Ein niedergelassener Kardiologe ohne eigenes Herzkatheterlabor erzielt seinen Umsatz primär über EKG, Belastungs-EKG, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruckmessung und Echokardiografie. Diese Leistungen sind nach EBM konkret codiert und werden in der Regel extrabudgetär vergütet, was die kardiologische Abrechnungsstruktur vergleichsweise stabil macht.
Für die Echokardiografie nach GOP 33022 ist seit Jahren eine Qualitätssicherungsvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigungen in Kraft, die bestimmte Geräteanforderungen (Bildqualität, Dokumentationsstandard) und die regelmäßige Teilnahme an kollegialen Fallkonferenzen vorschreibt. Kardiologen, die diese Qualitätsanforderungen nicht nachweisen können, verlieren die Abrechnungsgenehmigung für diese GOP; das kann den Quartalsumsatz um 15.000 bis 30.000 Euro reduzieren. Gleichzeitig sind durch die Herzinsuffizienz-DMP-Programme zusätzliche strukturierte Behandlungsprogramme abrechnungsfähig, die Kardiologen als Koordinatoren erhebliche Zusatzvergütungen bringen.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Die Qualitätssicherungsvereinbarungen der KV müssen lückenlos eingehalten werden: regelmäßige Ringuntersuchungen, Dokumentation nach standardisierten Protokollen und Teilnahme an QS-Maßnahmen. Ärzteversichert empfiehlt, auch die Abrechnungsoptimierung im Blick zu behalten: Viele Kardiologen nutzen nicht alle EBM-Positionen, auf die sie Anspruch haben, insbesondere im Bereich der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP KHK, DMP Herzinsuffizienz). Eine jährliche Abrechnungsanalyse durch einen spezialisierten Praxisberater oder die KV selbst kann ungenutzte Potenziale aufdecken.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der regelmäßigen Gerätewartungsdokumentation. Wenn die KV bei einer Prüfung feststellt, dass ein Echokardiografie-Gerät seit mehr als einem Jahr nicht gewartet wurde, kann dies zur Aberkennung der Abrechnungsgenehmigung führen. Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Codierung bei Langzeit-Untersuchungen: Langzeit-EKG und Langzeit-Blutdruckmessung werden nach Anlegen und Auswertung als separate Leistungen abgerechnet; eine Zusammenlegung in eine Position ist nicht zulässig.
Fazit
Kardiologen mit einem vollständig genutzten EBM-Leistungsspektrum, gepflegter Gerätedokumentation und Teilnahme an DMP-Programmen maximieren ihre KV-Erlöse auf rechtssicherem Weg. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM
- GKV-Spitzenverband
- Bundesärztekammer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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