Die KV-Abrechnung in der Pädiatrie hat einige Besonderheiten, die niedergelassene Kinderärzte kennen müssen: Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) sind die abrechnungsintensivsten und vergütungsrelevantesten Leistungen im Praxisalltag, aber ihre korrekte Dokumentation ist entscheidend für eine vollständige Honorierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderärzte rechnen nach dem EBM ab; die Versichertenpauschale für Kinder bis zum 4. Lebensjahr (GOP 04111) beträgt rund 40 bis 50 Euro pro Quartal und Kind.
  • Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 sowie J1 und J2 sind eigenständig abrechenbare Leistungen (GOP 04410 ff.) und stellen neben den Pauschalen einen wichtigen Honoraranteil dar.
  • Kinderärzte müssen bei der Impfabrechnung die korrekte Trennung zwischen GOPn für die Impfberatung, die Impfleistung und den Impfstoff beachten; Fehler hier führen regelmäßig zu KV-Kürzungen.

KV-Abrechnung speziell für Kinderärzte

Die pädiatrische KV-Abrechnung ist von Pauschalen dominiert: Die Versichertenpauschale je Kind und Quartal bildet die Grundlage, ergänzt durch Zuschläge für spezifische Leistungen und eigenständige GOPn für Vorsorge und Impfungen. Bei einer Praxis mit 1.500 Scheinen pro Quartal und einem durchschnittlichen Fallwert von 75 Euro ergibt sich ein Quartalsumsatz von ca. 112.500 Euro aus GKV-Honorar; hinzu kommen Privatpatienten und IGeL-Leistungen.

Besondere Abrechnungsrelevanz haben die Früherkennungsuntersuchungen: Die U-Untersuchungen U1 bis U9 sind zeitgebunden und können nur innerhalb festgelegter Altersfenster abgerechnet werden; eine U4, die drei Wochen nach dem Ende des erlaubten Altersfensters durchgeführt wird, kann von der KV nicht honoriert werden. Kinderärzte sollten ein Recall-System etablieren, das Eltern rechtzeitig an die anstehenden Vorsorgen erinnert. Auch die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (für 12- bis 14-Jährige) wird in vielen Praxen seltener abgerechnet als sie tatsächlich erbracht wird, weil die Dokumentationsanforderungen übersehen werden.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Die Impfabrechnung in der Pädiatrie ist komplex: Der Impfstoff wird über die Praxisbezugswege von der KV bezogen und direkt mit der KV abgerechnet; die ärztliche Impfleistung wird separat über die jeweilige Impf-GOP abgerechnet. Fehler in der Trennung dieser beiden Abrechnungsstränge führen zu Überschneidungen und KV-Kürzungen. Ärzteversichert empfiehlt Kinderärzten, eine jährliche Abrechnungsanalyse durch einen Abrechnungsberater vornehmen zu lassen, um systematische Untervergütungen zu identifizieren.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist das Versäumen der Abrechnung von Chronikerpauschalen. Kinder mit chronischen Erkrankungen (Asthma, Diabetes, Epilepsie) qualifizieren sich für die Disease-Management-Programme (DMP) oder für strukturierte Behandlungsprogramme, die zusätzliche Honoraranteile ermöglichen. Viele Kinderarztpraxen schöpfen diese Potenziale nicht voll aus. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Abrechnung der Praxisbesondarheit bei überdurchschnittlicher Leistungserbringung: Wenn eine Kinderarztpraxis viele chronisch kranke Patienten behandelt, kann die Anerkennung als Praxisbesonderheit Budgetkürzungen abwenden.

Fazit

Eine vollständige und korrekte KV-Abrechnung in der Pädiatrie setzt Kenntnisse über Früherkennungsuntersuchungen, Impfabrechnung und Chronikerpauschalen voraus und lohnt sich durch einen systematischen Abrechnungscheck. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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