Die KV-Abrechnung in der Neurologie umfasst ein breites Spektrum an Leistungsziffern, von der neurologischen Basisuntersuchung bis zu neurophysiologischen Spezialuntersuchungen. Wer die relevanten EBM-Ziffern und Budgetgrenzen kennt, maximiert den Praxisertrag legal und effizient.
Das Wichtigste in Kürze
- Neurologen rechnen über den EBM ab; die wichtigsten Ziffern liegen in den Kapiteln 16 (Neurologie) und 04 (Allgemeine Leistungen).
- Neurophysiologische Leistungen wie EEG, EMG und Nervenleitgeschwindigkeit sind hochwertige Abrechnungspositionen.
- Fallbezogene Pauschalen und Zuschläge müssen korrekt angewendet werden, um Rückforderungen zu vermeiden.
KV-Abrechnung speziell für Neurologen
Die neurologische Praxis verfügt über ein vielfältiges Abrechnungsspektrum im EBM. Die Grundpauschale Neurologie (EBM 16211/16212) bildet die Basis jeder Quartalsbegegnung. Ergänzend kommen Zuschläge für besondere Leistungen hinzu: das Langzeit-EEG (EBM 16311 ff.), die Elektromyographie (EBM 16321 ff.) und die Nervenleitgeschwindigkeit (EBM 16322). Diese Leistungen sind mengenbeschränkt; Überschreitungen der Regelleistungsvolumina werden ab einem bestimmten Punkt abgestaffelt vergütet.
Neurologen, die Patienten mit Parkinson, Multiple Sklerose oder Epilepsie behandeln, können Disease-Management-Programme (DMP) abrechnen, sofern die Praxis an diesen Programmen teilnimmt. DMP-Leistungen sind häufig außerhalb des regulären Regelleistungsvolumens angesiedelt und bieten daher zusätzliche Ertragsquellen. Die genauen Bedingungen variieren je nach KV-Bezirk.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Fehlerhafte Abrechnungen können zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Rückforderungen führen. Häufige Fehlerquellen in der Neurologie sind die doppelte Abrechnung von Basis- und Spezialleistungen oder die Abrechnung von Leistungen ohne ausreichende Indikationsdokumentation. Ärzteversichert empfiehlt Neurologen, einen Abrechnungskurs zu besuchen und die Abrechnung regelmäßig durch eine spezialisierte Abrechnungsgesellschaft prüfen zu lassen.
Typische Fehler bei Neurologen
Ein häufiger Fehler ist die nicht-systematische Nutzung aller abrechenbaren Leistungen: Wer bestimmte EBM-Ziffern nicht kennt oder routinemäßig vergisst, lässt Honorar liegen. Ein weiterer Fehler ist das Überschreiten des Regelleistungsvolumens durch ineffiziente Fallmixsteuerung, was zu drastischen Vergütungsabstaffelungen führt.
Fazit
Fundierte EBM-Kenntnisse und eine saubere Dokumentation sind für Neurologen die Grundlage für eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxis ohne Rückforderungsrisiken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM und Abrechnungsbestimmungen Neurologie
- Bundesärztekammer – KV-Abrechnung und EBM
- GKV-Spitzenverband – Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →