Die KV-Abrechnung für Notfallmediziner ist ein besonderes Feld, da Notfallmediziner häufig in Kliniken oder im Rettungsdienst tätig sind und selten niedergelassen abrechnen. Wenn jedoch Bereitschaftspraxen oder ambulante Notfallambulanzen betrieben werden, sind die Abrechnungsregeln genau zu kennen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ambulante Notfallbehandlungen in Kliniken werden nach KV-Regeln über die Bereitschaftsdienstpauschale abgerechnet.
- Bereitschaftspraxen der KV rechnen über den EBM ab; hier gelten spezifische Ziffern für Notfallversorgung.
- Qualifikationsnachweise für notfallmedizinische Abrechnungspositionen müssen bei der KV hinterlegt sein.
KV-Abrechnung speziell für Notfallmediziner
Notfallmediziner in Krankenhäusern können ambulante Notfallbehandlungen über die KV abrechnen, sofern die Klinik eine Ermächtigung für ambulante Notfallversorgung hat. Diese Behandlungen werden nach den Notfall-EBM-Ziffern (GOP 01205, 01207 und weitere) abgerechnet und außerhalb des regulären Regelleistungsvolumens vergütet. Die Vergütung ist damit nicht budgetiert, was für Notfallambulanzen mit hohem Fallaufkommen wirtschaftlich attraktiv ist.
Für Bereitschaftspraxen der Kassenärztlichen Vereinigung, die häufig von Notfallmedizinern betrieben oder besetzt werden, gilt eine eigene Abrechnungssystematik. Die Bereitschaftsdienstpauschalen (GOP 01600 ff.) vergüten die Grundleistungen; ergänzend kommen Ziffern für diagnostische und therapeutische Leistungen hinzu. Die genauen Konditionen variieren nach KV-Bezirk; ein direkter Kontakt mit der zuständigen KV ist für eine korrekte Abrechnung unverzichtbar.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Notfallmediziner, die ambulant abrechnen, müssen sicherstellen, dass ihre Qualifikation für die abgerechneten Leistungen bei der KV hinterlegt ist. Ohne hinterlegte Qualifikation können bestimmte Leistungsziffern nicht abgerechnet werden, was zu Rückforderungen führt. Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern in der ambulanten Versorgung, die Berufshaftpflicht speziell auf die ambulante Notfallversorgung auszurichten, da Diagnose- und Behandlungsfehler im Notfall erhebliche Haftungsrisiken darstellen.
Typische Fehler bei Notfallmedizinern
Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Abgrenzung zwischen regulären Praxisleistungen und Notfallleistungen bei Ärzten, die sowohl reguläre Praxis als auch Notfallversorgung anbieten. Wer eine reguläre Konsultation als Notfall abrechnet, riskiert Rückforderungen durch die KV. Ein weiterer Fehler ist das Versäumnis, die Ermächtigung der Klinik für ambulante Notfallbehandlungen zu überprüfen, bevor mit der KV-Abrechnung begonnen wird.
Fazit
Die KV-Abrechnung für Notfallmediziner erfordert Kenntnisse der spezifischen EBM-Ziffern für Notfallversorgung und eine genaue Abgrenzung der abrechenbaren Leistungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – EBM Notfallversorgung und Bereitschaftsdienst
- GKV-Spitzenverband – Notfallversorgung und Abrechnung
- Bundesgesundheitsministerium – Reform der Notfallversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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