Die KV-Abrechnung stellt onkologische Praxen vor besondere Herausforderungen: Komplexe Behandlungsverläufe, teure Arzneimittel und die enge Verzahnung mit stationären Einrichtungen verlangen ein hohes Maß an Abrechnungskenntnis. Fehler können schnell zu erheblichen Rückforderungen oder Honorarkürzungen führen. Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Abrechnungsbesonderheiten für Onkologen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Onkologische Leistungen werden über spezifische EBM-Kapitel sowie die Onkologie-Vereinbarung (§ 73c SGB V) abgerechnet
  • Zytostatika-Kosten werden über separate Kostenerstattungsverfahren (z. B. BtM-Rezept, Sprechstundenbedarf) abgewickelt
  • Die Dokumentationspflichten im Tumorzentrum-Umfeld sind hoch und beeinflussen die Vergütung direkt

KV-Abrechnung speziell für Onkologen

Niedergelassene Onkologen rechnen ihre Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Für hämatologisch-onkologische Schwerpunktpraxen sind insbesondere die Kapitel 13 (fachärztliche Internisten) und 86 (Onkologie-Vereinbarung) relevant. Die budgetierten Leistungen unterliegen Regelleistungsvolumina (RLV) und qualitätsgebundenen Zusatzvolumina (QZV), die quartalsweise von der jeweiligen KV festgesetzt werden. Durchschnittlich entfällt auf eine onkologische Schwerpunktpraxis ein RLV von 120.000 bis 180.000 Euro pro Quartal, je nach KV-Bezirk und Fallzahl.

Besonders komplex ist die Abrechnung von Chemotherapie-Leistungen. Die Sachkosten für antineoplastische Mittel werden zwar größtenteils nicht aus dem RLV herausgerechnet, können jedoch über Kostenpauschalen (EBM 86512 ff.) erstattet werden. Onkologen, die an klinischen Studien teilnehmen, müssen zudem zwischen GKV-Leistungen und studienbedingten Kosten streng trennen, da Letztere vom Sponsor zu tragen sind.

Worauf Onkologen besonders achten sollten

Die Onkologie-Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die KV voraus, die an Struktur- und Qualitätsvoraussetzungen geknüpft ist, etwa die Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen. Onkologen sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Genehmigungen noch aktuell sind und ob neue Leistungspositionen zur Abrechnung frei gegeben wurden. Ärzteversichert empfiehlt, die Abrechnungsunterlagen quartalsweise mit einer spezialisierten Abrechnungsfachkraft oder einem Berater zu reviewen, da Fehler bei der Kodierung von Diagnosen (ICD-10) in der Onkologie schnell zu sachlich unrichtigen Abrechnungen führen können, die Regressrisiken auslösen.

Typische Fehler bei Onkologen

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der diagnosebezogenen Kodierung nach ICD-O (Morphologie) neben der ICD-10-Diagnose, was zu Abrechnungskürzungen durch die KV führen kann. Außerdem wird der Überweisungsschein für konsiliarische Leistungen von Kollegen nicht immer korrekt verwaltet, was die Abrechnung von Kapiteln erschwert, die eine Überweisungsgrundlage voraussetzen. Nicht zuletzt unterschätzen viele Onkologen den Aufwand für die Quartalsabschlussfristen: Bei versäumten Einreichungsfristen verfallen Abrechnungsansprüche vollständig.

Fazit

Die KV-Abrechnung in der Onkologie erfordert spezialisiertes Wissen und eine sorgfältige Dokumentation. Mit dem richtigen Beratungsangebot lassen sich Honorarausfälle vermeiden und Abrechnungspotenziale vollständig ausschöpfen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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