Die KV-Abrechnung für Orthopäden ist komplex und hat erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer orthopädischen Praxis. Mit dem richtigen Wissen über EBM-Ziffern, Regelleistungsvolumina und Wirtschaftlichkeitsprüfungen können Orthopäden ihre Abrechnung optimieren und Fehler vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Orthopäden rechnen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ab, insbesondere über die Kapitel 18 (Orthopädie) und 30 (Schmerztherapie).
  • Das Regelleistungsvolumen (RLV) begrenzt die Vergütung pro Quartal; Leistungen oberhalb des RLV werden nur zu einem Abschlag vergütet.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen der KV können zu Honorarrückforderungen führen; eine sorgfältige Dokumentation ist essenziell.

KV-Abrechnung speziell für Orthopäden

Orthopäden haben im EBM ein spezifisches Kapitelspektrum: Neben allgemeinen Grundpauschalen (GOP 18210 bis 18228) umfasst die orthopädische Abrechnung Leistungen aus den Bereichen Physiotherapieverordnung, Schmerztherapie, Chirotherapie und Gelenkpunktionen. Die Einführung des RLV im Jahr 2009 hat für viele Orthopäden zu einer Einkommensbegrenzung geführt, da ein hoher Patientendurchsatz nicht mehr proportional vergütet wird.

Ein besonders strittiges Thema ist die Abrechenbarkeit von Ultraschallleistungen (GOP 33076 ff.) bei orthopädischen Indikationen: Nicht jede Praxis verfügt über die Genehmigung zur Sonografie; wer diese ohne Genehmigung abrechnet, riskiert erhebliche Rückforderungen. Für die manuelle Medizin/Chirotherapie sind ebenfalls besondere Abrechnungsvoraussetzungen zu erfüllen (Zusatzbezeichnung "Chirotherapie"). Die Dokumentation aller Leistungen im Rahmen der Sachleistungspflicht muss nachvollziehbar und vollständig sein.

Worauf Orthopäden besonders achten sollten

Orthopäden sollten ihre Quartalszahlen regelmäßig mit den KV-Statistiken ihres Fachgebiets vergleichen. Auffälligkeiten bei Verordnungsmengen oder Leistungsfrequenzen können zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen führen, die in Honorarkürzungen von 10.000 bis 50.000 Euro resultieren können. Ärzteversichert empfiehlt, bei Prüfungsverfahren frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und alle Behandlungsentscheidungen sorgfältig in der Patientenakte zu dokumentieren.

Typische Fehler bei Orthopäden

Häufig werden Zusatzpauschalen (z. B. für Langzeit-EKG oder Blutentnahmen) vergessen, die die Quartalsvergütung legal erhöhen. Ein weiterer Fehler ist die fehlerhafte Abgrenzung zwischen kassenpflichtigen und IGeL-Leistungen, die zu Vergütungsminderungen oder Regress führen kann.

Fazit

Eine informierte und sorgfältige KV-Abrechnung ist für Orthopäden die wichtigste Grundlage wirtschaftlicher Praxisführung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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