Sportmediziner befinden sich in einer besonderen abrechnungsrechtlichen Situation: Die Sportmedizin ist in Deutschland keine eigenständige Facharztbezeichnung, sondern eine Zusatzbezeichnung, die Ärzte verschiedener Fachrichtungen erwerben können. Für die KV-Abrechnung bedeutet das, dass sportmedizinische Leistungen über die Abrechnungsziffern des jeweiligen Facharztes abgerechnet werden, ergänzt durch spezifische Zusatzziffern.
Das Wichtigste in Kürze
- Fachrichtungsgebundene Abrechnung: Ein Allgemeinmediziner mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin rechnet über die hausärztliche EBM-Grundpauschale ab, nicht über eine eigenständige sportmedizinische Grundpauschale.
- Spezifische Leistungsziffern: Belastungs-EKG (EBM 27321), Spiroergometrie (EBM 27331) und sportärztliche Untersuchungen für Sportverbände sind über spezifische EBM-Ziffern abrechenbar.
- Privatärztlicher Anteil ist hoch: Ein erheblicher Teil sportmedizinischer Leistungen (Trainingssteuerung, Leistungsdiagnostik für Hobbyathleten) ist nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten; hier eröffnet sich ein profitables Privatleistungssegment.
KV-Abrechnung speziell für Sportmediziner
Die KV-Abrechnung für Sportmediziner ist komplex, weil die Zusatzbezeichnung keine eigenständige Abrechnungslogik begründet. Ein Orthopäde mit Sportmedizin-Zusatz rechnet seine sportorthopädischen Leistungen über die fachärztlich-orthopädischen EBM-Ziffern ab und kann für spezifisch sportmedizinische Zusatzleistungen (z. B. Laufbandanalyse, Koordinationsdiagnostik) Privatleistungen nach GOÄ vereinbaren. Die wichtigste EBM-Ziffer für Sportmediziner ist die 27321 (Belastungs-EKG), die mit einer Vergütung von rund 30 EUR bewertet ist; bei 100 Belastungs-EKGs pro Quartal ergibt das 3.000 EUR zusätzliches Quartalshonorar.
Privatärztlich können Sportmediziner deutlich mehr verdienen: Eine sportmedizinische Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 75 (eingehende Untersuchung bei einem Sportler) kann bei 2,3-fachem Satz mit 62,42 EUR abgerechnet werden; bei vollständiger Diagnostik inklusive Spirometrie, Laktatmessung und ärztlichem Befundgespräch entstehen Rechnungsbeträge von 200 bis 400 EUR pro Patient. Sportmediziner mit einer Praxis nahe Sportvereinen oder Fitnessstudios können so 30 bis 50 Prozent ihres Umsatzes als Privatleistungen generieren.
Worauf Sportmediziner besonders achten sollten
Sportmediziner sollten die Abgrenzung zwischen GKV-Leistungen und Privatleistungen bei jedem Patientenkontakt klar kommunizieren und dokumentieren. Eine schriftliche Honorarvereinbarung für Privatleistungen muss vor der Leistungserbringung unterzeichnet werden; fehlt sie, können nur der einfache GOÄ-Satz verlangt werden. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Abrechnungsoptimierung auch die Berufshaftpflichtversicherung im Blick zu behalten: Sportmedizinische Leistungen wie Tauglichkeitszeugnisse für Wettkampfsportler begründen eine besondere Haftungssituation, wenn ein Sportler nach erteiltem Attest einen Herzanfall erleidet.
Typische Fehler bei Sportmedizinern
Ein häufiger Fehler ist das Abrechnen von Belastungs-EKGs ohne die erforderliche Genehmigung der KV nach § 135 Abs. 2 SGB V; diese Genehmigung muss separat beantragt werden. Zweiter Fehler: das Verwechseln von ärztlichen Attesten für Sportvereine (Privatleistung) mit ärztlich verordneten Rehabilitationsmaßnahmen (GKV-Leistung). Drittens vernachlässigen manche Sportmediziner die korrekte Verschlüsselung von Diagnosen (ICD-10) bei sportverletzungsbedingten Behandlungen; fehlerhafte Codes führen zu Honorarkürzungen.
Fazit
Sportmediziner können durch die Kombination aus optimierter GKV-Abrechnung und einem professionellen Privatleistungsportfolio ein wirtschaftlich attraktives Praxismodell gestalten, das die spezifischen Stärken der Sportmedizin nutzt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM und Abrechnungsgenehmigungen
- Bundesärztekammer – GOÄ Privatliquidation
- GDV – Berufshaftpflicht für Sportmediziner
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →