Zahnärzte rechnen im Kassensystem nicht über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ab, sondern direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). Dieses System unterscheidet sich grundlegend von der ärztlichen KV-Abrechnung und birgt eigene Tücken und Optimierungsmöglichkeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Zahnärzte rechnen nach dem Bewertungsmaßstab BEMA (Bewertungsmaßstab Zahnärzte) ab, der sich strukturell vom EBM der Ärzte unterscheidet; die Vergütung ist punktbasiert und kassenseitig gedeckelt.
- Neben dem BEMA-Leistungsspektrum können Zahnärzte Privatleistungen nach GOZ (Gebührenordnung Zahnärzte) abrechnen, was den wirtschaftlichen Spielraum erheblich erweitert.
- Regelmäßige Plausibilitätsprüfungen durch die KZV erfordern sorgfältige Dokumentation; auffällige Abrechnungsmuster können zu Rückforderungen führen.
KV-Abrechnung speziell für Zahnärzte
Das Abrechnungssystem für Zahnärzte ist zweigeteilt: Kassenleistungen werden nach BEMA abgerechnet, Privatleistungen und Mehrleistungen nach GOZ. Der BEMA unterscheidet zwischen konservierend-chirurgischen Leistungen (ZE), Kieferorthopädie (KFO) und Zahnersatz (ZEK), die alle eigene Abrechnungsregeln und Budgetierungsmechanismen haben. Besonders im Bereich Zahnersatz ist die Abrechnung komplex: Hier werden Festzuschüsse der Krankenkassen mit privaten Zuzahlungen kombiniert, und die korrekte Befundklassifizierung im Heil- und Kostenplan (HKP) ist Voraussetzung für die Kassenleistung.
Eine wirtschaftlich gesunde Zahnarztpraxis nutzt den Spielraum zwischen BEMA und GOZ strategisch. Die GOZ-Abrechnung ermöglicht Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 3,5 des Gebührensatzes (Regelsatz 2,3fach), was bei hochwertigen Behandlungen wie Implantologie, ästhetischer Zahnheilkunde oder Parodontitisbehandlung erhebliche Mehrerlöse gegenüber dem BEMA generiert. Praxen mit einem GOZ-Anteil von 40 bis 60 Prozent am Gesamtumsatz erzielen in der Regel Jahresüberschüsse, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt für Zahnarztpraxen von 160.000 bis 200.000 Euro liegen.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Die korrekte Dokumentation jeder Behandlung ist in der zahnärztlichen Abrechnung noch wichtiger als in anderen Fachbereichen, da KZV-Prüfer bei Verdacht auf Abrechnungsauffälligkeiten Behandlungsunterlagen anfordern können. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisversicherung auch den Rechtsschutz für Abrechnungsstreitigkeiten zu berücksichtigen: KZV-Prüfverfahren und eventuelle Rückforderungen können erhebliche Beratungskosten verursachen. Auf der steuerlichen Seite sollte die Trennung zwischen BEMA-umsatzsteuerfreien Leistungen und umsatzsteuerpflichtigen ästhetischen Leistungen klar geführt werden.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Befundklassifizierung im Heil- und Kostenplan. Wenn ein Patient einen niedrigeren Festzuschuss erhält als ihm zusteht, weil die Befundklasse falsch eingetragen wurde, kann dies zu Nachforderungen des Patienten und gleichzeitig zu Rückforderungen der Kasse führen. Ein weiterer Fehler ist das Vernachlässigen der regelmäßigen GOZ-Schulungen: Die GOZ wurde zuletzt 2012 umfassend überarbeitet; seitdem hat die Zahnärztekammer zu einzelnen Positionen neue Auslegungsempfehlungen herausgegeben, die für die korrekte Abrechnung relevant sind.
Fazit
Zahnärzte, die BEMA und GOZ sorgfältig und strategisch einsetzen, schaffen eine wirtschaftlich stabile Praxis mit klarem Haftungsrahmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
- GKV-Spitzenverband
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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