Das hausärztliche MVZ ist in Deutschland ein wachsendes Modell, das besonders für die Nachwuchsgewinnung in der Allgemeinmedizin attraktiv ist: Angestellte Ärzte im MVZ tragen keine unternehmerischen Risiken, können Teilzeit arbeiten und profitieren von einer strukturierten Praxisinfrastruktur. Für Gründer bietet das MVZ die Möglichkeit, mehrere Hausarzt-Kassensitze zu bündeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hausärztliche MVZ können mehrere Kassensitze aus der allgemeinärztlichen Bedarfsplanung zusammenführen und damit eine größere Patientenkapazität aufbauen.
  • Das Angebot von Anstellungsverhältnissen im MVZ erleichtert die Nachwuchsgewinnung: Viele junge Allgemeinmediziner bevorzugen Anstellung gegenüber Niederlassung.
  • Die MVZ-Gründung durch Krankenhäuser ermöglicht sektorenübergreifende Versorgungskonzepte; für niedergelassene Ärzte gibt es eigene Gründungsmodelle.

MVZ-Gründung speziell für Allgemeinmediziner

Hausärztliche MVZ entstehen oft durch den Zusammenschluss mehrerer niedergelassener Allgemeinmediziner, die ihre Praxen in eine gemeinsame GmbH einbringen. Jeder eingebrachte Kassensitz wird im MVZ weitergeführt; die bisherigen Praxisinhaber können als angestellte oder als Gesellschafter-Ärzte tätig bleiben. Die Verwaltungskosten werden geteilt, Vertretungsregelungen vereinfacht und die gemeinsame Infrastruktur (IT, Empfang, Abrechnung) amortisiert sich über mehrere Ärzte.

Ein hausärztliches MVZ mit 3 bis 5 Kassensitzen kann einen Jahresumsatz von 1,5 bis 3,0 Millionen EUR erzielen. Die Personalkosten (MFA, Sekretariat, Abrechnung) steigen zwar, aber die Verwaltungseffizienz pro Arzt verbessert sich gegenüber Einzelpraxen erheblich.

Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten

Die Frage, ob das MVZ als hausärztliche Versorgungseinheit an hausärztlichen Selektivverträgen teilnehmen kann, ist entscheidend: MVZ können an § 73b-Verträgen teilnehmen, wenn alle angestellten Ärzte die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Dies kann den Erlös pro Quartal um 15 bis 30 Prozent steigern. Ärzteversichert empfiehlt, die Selektivvertragsstruktur gemeinsam mit der KV und einem Rechtsanwalt vor der MVZ-Gründung zu klären.

Die Berufshaftpflicht des MVZ muss alle angestellten Ärzte einschließen; ein zentraler Versicherungsvertrag ist für das MVZ wirtschaftlicher als separate Policen aller angestellten Ärzte.

Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Kapitalausstattung der MVZ-GmbH: Wer das MVZ mit dem gesetzlichen Mindeststammkapital von 25.000 EUR gründet, hat keine Pufferreserve für Anlaufverluste. Empfohlen wird ein Stammkapital von mindestens 50.000 bis 100.000 EUR. Ein zweiter Fehler betrifft die Exit-Regelung im Gesellschaftsvertrag: Was passiert, wenn ein Gründer in Rente geht oder seinen Kassensitz aufgeben möchte? Ohne klare Regelung entsteht ein komplizierter Auflösungsstreit.

Fazit

Das hausärztliche MVZ ist ein zukunftsweisendes Modell für die Allgemeinmedizin, das Nachwuchsgewinnung, Effizienz und Nachhaltigkeit vereint. Eine sorgfältige Gründungsplanung sichert den langfristigen Erfolg. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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