Anästhesisten, die ein MVZ gründen möchten, verfolgen in der Regel das Ziel, ambulante Anästhesieleistungen für externe chirurgische Praxen oder ambulante Operationszentren anzubieten. Diese Konstruktion eröffnet erhebliche wirtschaftliche Möglichkeiten, stellt aber besondere Anforderungen an die MVZ-Struktur und die Haftungsabsicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Anästhesiologische MVZ werden häufig als externe Anästhesie-Anbieter für ambulante Operationszentren gegründet
- Die GmbH-Struktur des MVZ bietet Haftungsvorteile für die beteiligten Anästhesisten
- Eine detaillierte Kooperationsvereinbarung mit dem OP-Zentrum ist die wirtschaftliche Grundlage des MVZ
MVZ-Gründung speziell für Anästhesisten
Anästhesiologische MVZ haben eine klare wirtschaftliche Grundlage: Die Vergütung der ambulanten Narkoseleistungen nach EBM oder über Selektivverträge fließt in das MVZ, das die beschäftigten Anästhesisten anstellt und aus dem Erlös vergütet. Die GmbH-Struktur trennt das Haftungsrisiko des MVZ von dem persönlichen Haftungsrisiko der Gesellschafter, sofern keine persönlichen Bürgschaften übernommen werden.
Für die Gründung eines anästhesiologischen MVZ müssen mindestens zwei Vertragsarzt-Zulassungen vorhanden sein oder eingebracht werden. Da Anästhesisten in der Regelversorgung selten über Kassenarztsitze verfügen, ist die häufigste Konstruktion die Gründung als Krankenhaus-MVZ, bei dem ein kooperierendes Krankenhaus oder OP-Zentrum als MVZ-Träger fungiert und die Anästhesisten anstellt. Alternativ können Anästhesisten eine Zulassung als Vertragsärzte durch Zulassungsantrag oder Praxisübernahme erwerben.
Worauf Anästhesisten besonders achten sollten
Anästhesisten, die ein MVZ gründen, müssen die Haftungsstruktur sorgfältig gestalten. Ärzteversichert empfiehlt eine Betriebshaftpflicht für das MVZ als GmbH sowie individuelle Berufshaftpflichtversicherungen für jeden im MVZ tätigen Arzt. Die Kooperationsvereinbarung mit dem OP-Zentrum muss klare Regelungen zur Haftungsabgrenzung, zu Notfallprotokollen und zur Vertretungsregelung enthalten.
Typische Fehler bei Anästhesisten
Ein häufiger Fehler ist die Gründung eines MVZ ohne ausreichende Vertragsgrundlage mit dem kooperierenden OP-Zentrum. Wenn das OP-Zentrum den Kooperationsvertrag kündigt oder mit einem anderen Anbieter zusammenarbeitet, verliert das MVZ seine wirtschaftliche Grundlage. Ein weiterer Fehler ist die Nichtberücksichtigung von Datenschutz- und Dokumentationspflichten im MVZ-Betrieb, die über die persönliche Dokumentationspflicht des einzelnen Arztes hinausgehen.
Fazit
Ein anästhesiologisches MVZ bietet strukturelle Vorteile und Haftungsschutz für Anästhesisten, die ambulante Narkoseleistungen für externe Einrichtungen erbringen, erfordert aber eine solide rechtliche und wirtschaftliche Basis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ: Gründung und Zulassung
- GDV – Betriebshaftpflicht MVZ
- Bundesgesundheitsministerium – Ambulantes Operieren
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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