Ophthalmologische MVZ sind in Deutschland eines der am stärksten wachsenden Segmente im ambulanten Sektor. Die kapitalintensive Ausrüstung einer ophthalmologischen Praxis und die hohe Skalierbarkeit durch gezielte IGeL-Leistungen machen das MVZ-Modell für Augenärzte besonders attraktiv.

Das Wichtigste in Kürze

  • MVZ ermöglicht Investorenbeteiligung: Augenärztliche MVZ können durch externe Investoren finanziert werden; dies erleichtert Großgeräte-Investitionen, schränkt aber die ärztliche Autonomie ein.
  • Synergien durch Gerätebündelung: OCT, Laser und OP-Infrastruktur lassen sich in einem MVZ effizienter auslasten als in einer Einzelpraxis.
  • Haftungsstruktur im MVZ klar regeln: Ärzte im MVZ haften für eigene Behandlungsfehler; die Gesellschaft haftet für Organisations- und Aufsichtspflichten. Berufshaftpflicht für alle angestellten Ärzte ist Pflicht.

MVZ-Gründung speziell für Augenärzte

Augenärztliche MVZ sind in Deutschland häufig als GmbH organisiert und beschäftigen mehrere angestellte Fachärzte für Augenheilkunde. Die Gründung erfordert eine Zulassung durch den Zulassungsausschuss der KV sowie die Eintragung ins Handelsregister. Mindestanforderung ist ein ärztlicher Leiter, der selbst als Facharzt für Augenheilkunde zugelassen ist.

Der Investitionsbedarf für ein mittelgroßes augenärztliches MVZ mit zwei bis drei Ärzten liegt typischerweise zwischen 600.000 und 1,2 Millionen EUR für Geräte, Mietausbau und Anlaufkosten. Diese Summen machen das MVZ-Modell für Einzelgründer schwierig; häufig wird das MVZ als Joint Venture zwischen zwei bis vier Augenärzten oder mit Beteiligung eines Medizinischen Investoren gegründet.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte, die ein MVZ mit Investorenbeteiligung gründen, sollten die Gesellschaftsverträge durch einen auf Vertragsarztrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Klauseln zur Gewinnverteilung, zum Ausscheiden von Gesellschaftern und zur Entscheidungshoheit des ärztlichen Leiters müssen klar geregelt sein, um Konflikte zu vermeiden.

Ärzteversichert empfiehlt, für das MVZ eine eigenständige Betriebshaftpflicht und eine Vermögensschadenshaftpflicht abzuschließen, die über die individuelle Berufshaftpflicht der angestellten Ärzte hinausgeht. Organisations- und Kommunikationsfehler im MVZ-Betrieb sind nicht durch die individuelle Berufshaftpflicht des einzelnen Arztes gedeckt.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Planung der ärztlichen Leitungsstruktur. Ohne klare Regelung, wer im Krankheitsfall des ärztlichen Leiters die Verantwortung übernimmt, entstehen sowohl haftungsrechtliche als auch zulassungsrechtliche Risiken.

Ein weiterer Fehler ist die fehlende Absicherung des MVZ gegen Ausfall eines angestellten Arztes. Wenn ein Arzt im Beschäftigungsverhältnis längere Zeit erkrankt, muss das MVZ weiter die Kapazitäten sicherstellen; eine Praxisausfallversicherung für das MVZ als Ganzes sichert die Betriebskosten während solcher Engpässe.

Fazit

Das augenärztliche MVZ ist ein wirtschaftlich attraktives Modell mit hohem Investitionsbedarf und spezifischen Haftungs- und Leitungsanforderungen. Wer diese Strukturen von Beginn an richtig aufstellt, profitiert von skalierbarem Wachstum. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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