Ein chirurgisches MVZ bietet gegenüber der Einzelpraxis erhebliche Vorteile: Die gemeinsame OP-Infrastruktur kann von mehreren Chirurgen genutzt werden, die Anästhesie-Ressourcen werden effizienter eingesetzt und die AOP-Fallzahlen überschreiten schneller die Mindestmengen für qualitätssichernde Maßnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im chirurgischen MVZ können mehrere Kassensitze gebündelt werden; die OP-Infrastruktur wird gemeinschaftlich genutzt, was die Investitionskosten pro Arzt erheblich reduziert.
- Chirurgische MVZ können einfacher die Qualitätskriterien für spezialfachärztliche Versorgung (§ 116b SGB V, z. B. onkologische Chirurgie) erfüllen, weil Mindestmengen leichter erreicht werden.
- Die MVZ-Haftungsstruktur schützt einzelne Gesellschafter vor persönlicher Haftung bei Behandlungsfehlern angestellter Ärzte.
MVZ-Gründung speziell für Chirurgen
Die MVZ-Gründung in der Chirurgie beginnt typischerweise damit, dass zwei bis vier Chirurgen mit komplementären Schwerpunkten (Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie, Proktologie, Handchirurgie) beschließen, ihre Kassensitze und OP-Ressourcen in eine gemeinsame GmbH einzubringen. Die Gesamtinvestition für einen OP-Saal in einem chirurgischen MVZ liegt bei 200.000 bis 500.000 EUR; verteilt auf vier Gesellschafter sind das 50.000 bis 125.000 EUR je Arzt, deutlich weniger als bei einer Einzelpraxis.
Der AOP-Vertrag wird im chirurgischen MVZ auf MVZ-Ebene abgeschlossen; jeder angestellte Chirurg erbringt Leistungen unter dem MVZ-Kassensitz. Dies vereinfacht die Abrechnung, erfordert aber klare interne Leistungserfassungs- und Verteilungsregeln.
Worauf Chirurgen besonders achten sollten
Die Qualitätssicherungsanforderungen des AOP-Vertrags gelten für das MVZ als Ganzes und für jeden einzelnen operierenden Arzt. Wer einen Chirurgen anstellt, der keine AOP-Qualifikation hat, riskiert, dass dieser keine ambulanten Operationen durchführen darf, aber trotzdem Gehaltskosten verursacht. Ärzteversichert empfiehlt, vor der Anstellung eines Chirurgen im MVZ dessen AOP-Genehmigungen zu prüfen.
Die Gewinnverteilung im chirurgischen MVZ sollte leistungsbezogen gestaltet sein: Wer mehr Operationen durchführt, soll mehr verdienen. Dies motiviert und verhindert Trittbrettfahrer-Verhalten in der Partnerschaft.
Typische Fehler bei Chirurgen
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende Regelung der Nutzungsrechte am OP: Wenn mehrere Chirurgen denselben OP nutzen und kein Belegungsplan existiert, entstehen Konflikte. Wer morgens um 7 Uhr beginnen wollte und der Kollege hat über Nacht einen Notfall operiert und den OP noch nicht freigegeben, braucht eine klare Eskalationsregel. Ein zweiter Fehler betrifft die Nichtberücksichtigung der Anästhesie-Kosten: Im MVZ muss geregelt sein, wer den Anästhesisten bezahlt und wie die Kosten auf die operierenden Ärzte umgelegt werden.
Fazit
Das chirurgische MVZ schafft erhebliche Synergien bei OP-Infrastruktur und Qualitätssicherung. Mit einer sorgfältigen Gesellschaftsvertragsgestaltung und klaren Betriebsregeln ist es ein wirtschaftlich attraktives Modell. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ-Gründung und Zulassung
- GKV-Spitzenverband – AOP-Vertrag
- GDV – Berufshaftpflicht MVZ Chirurgie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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