Die MVZ-Gründung für Dermatologen ist ein wachsender Trend: Dermatologische MVZ bündeln konservative Dermatologie, Lasermedizin, ästhetische Dermatologie und dermatologische Onkologie unter einem Dach und profitieren von Synergieeffekten bei Geräten, Personal und Abrechnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Dermatologische MVZ können nach § 95 SGB V als GmbH oder ärztlich geführte Gesellschaft zugelassen werden; mindestens eine Kassenzulassung ist Voraussetzung.
- Hochwertige Geräte (Dermatoskop-Systeme, Laser, Phototherapiegeräte) lassen sich im MVZ-Verbund effizienter finanzieren als in einer Einzelpraxis.
- Die Kombination aus kassenärztlicher und privatärztlicher Leistungserbringung ist für dermatologische MVZ wirtschaftlich besonders attraktiv.
MVZ-Gründung speziell für Dermatologen
Dermatologen haben beim MVZ einen besonderen Vorteil: Das Fachgebiet umfasst sowohl GKV-pflichtige Leistungen (Ekzem-Behandlung, Akne, Hautkrebs-Screening) als auch ein breites Spektrum an Privatleistungen und individuellen Gesundheitsleistungen (IGe): Laserbehandlungen, ästhetische Eingriffe und Botox-Injektionen werden ausschließlich privat abgerechnet. Ein dermatologisches MVZ kann diese beiden Einkommenssäulen unter einem Dach vereinen, was die wirtschaftliche Stabilität erhöht.
Die Gründungskosten eines dermatologischen MVZ liegen je nach Ausstattung zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Hochleistungslaser (z.B. Fraktionallaser oder Nd:YAG-Laser für Gefäßbehandlungen) kosten 50.000 bis 150.000 Euro pro Gerät; Phototherapie-Kabinen für UV-Behandlungen ca. 30.000 bis 80.000 Euro. Im MVZ-Verbund werden diese Geräte von mehreren Ärzten genutzt, was die Kosten pro Behandlung erheblich senkt.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen sollten bei der MVZ-Gründung die Trennung von kassenärztlicher und privatärztlicher Leistungserbringung sehr sauber dokumentieren. Fehler bei der Zuordnung von Leistungen können zu Honorarrückforderungen der KV führen. Ärzteversichert empfiehlt, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die explizit ästhetische Eingriffe und Laser-Anwendungen einschließt, da diese Leistungen in Standard-Berufshaftpflichtverträgen für Ärzte oft ausgeschlossen oder nur mit Zusatzbaustein versichert sind.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein häufiger Fehler ist die Unterschätzung des Marketingaufwands für ästhetische Leistungen. Anders als in der kassenärztlichen Versorgung entscheiden Patienten bei privaten Laserbehandlungen nach Wahrnehmung, Empfehlung und Preis; ohne professionelles Online-Marketing bleibt die Auslastung von Lasergeräten oft unzureichend. Ebenso wird die Notwendigkeit von Fortbildungen für Lasermedizin und ästhetische Behandlungen für das gesamte Team (inkl. MFA) häufig vernachlässigt.
Fazit
Ein dermatologisches MVZ bietet mit der Kombination aus GKV-Abrechnung und attraktivem Privatleistungsangebot ein überzeugendes Geschäftsmodell, das mit professioneller Planung nachhaltig erfolgreich ist. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ-Gründung und Zulassung
- Gesetze im Internet – SGB V § 95
- GKV-Spitzenverband – Privatleistungen und IGeL
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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