Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gewinnen in der Gynäkologie an Bedeutung: Die Kombination aus operativer Gynäkologie, Geburtshilfe, Onkologie und Pränataldiagnostik in einer Einrichtung bietet für Patientinnen kurze Wege und für Gynäkologen wirtschaftliche Synergien. Die MVZ-Gründung ist jedoch rechtlich und organisatorisch komplex.
Das Wichtigste in Kürze
- Gründungsvoraussetzungen MVZ: Ein MVZ kann von Krankenhäusern, Vertragsärzten, Kommunen oder gemeinnützigen Organisationen gegründet werden; reine Arztgesellschaften können ein MVZ als GbR, Partnerschaftsgesellschaft oder GmbH betreiben.
- Zulassungspflicht der Ärzte: Jeder im MVZ tätige Gynäkologe muss entweder eine eigene KV-Zulassung einbringen oder als angestellter Arzt zugelassen sein; das MVZ selbst hat keine Approbation, sondern eine institutionelle Zulassung.
- Haftungsstruktur im MVZ: Die Rechtsform des MVZ bestimmt die Haftung der Gesellschafter; eine GmbH schützt das Privatvermögen der Gesellschafter, während eine GbR zu persönlicher Haftung führt.
MVZ-Gründung speziell für Gynäkologen
Gynäkologische MVZ haben sich vor allem in Großstädten etabliert, wo die Bündelung von Spezialleistungen (Pränataldiagnostik, onkologische Gynäkologie, Inkontinenztherapie) einen klaren Mehrwert für Patientinnen bietet. Ein gynäkologisches MVZ mit drei bis fünf Ärzten und einem Jahresumsatz von 2 bis 4 Millionen EUR kann Skaleneffekte bei MFA-Kosten, Gerätebeschaffung und Verwaltungsaufwand nutzen, die eine Einzelpraxis nicht erreicht.
Rechtlich ist die MVZ-Gründung seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 vereinfacht worden: Gynäkologen können ein MVZ als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, indem sie ihre bestehenden KV-Zulassungen einbringen. Die Zulassung des MVZ muss beim Zulassungsausschuss der KV beantragt werden; der Antrag erfordert Gesellschaftsvertrag, Qualifikationsnachweise aller Ärzte und Nachweis ausreichender Berufshaftpflichtdeckung für das MVZ als Institution. Die Berufshaftpflicht des MVZ deckt Schäden aus der ärztlichen Tätigkeit aller im MVZ angestellten Ärzte ab; eine separate Arzthaftpflicht der einzelnen Ärzte entfällt in der Regel, wenn die MVZ-Haftpflicht ausreichend dimensioniert ist.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Gynäkologen, die ein MVZ gründen, sollten die Gesellschaftsstruktur sorgfältig auf ihre Langzeitstrategie abstimmen: Eine GmbH bietet Haftungsbeschränkung und eine klarere Gesellschafterstruktur, erfordert aber Stammkapital von 25.000 EUR und jährliche Bilanzierungspflichten. Eine GbR ist einfacher zu gründen, aber die persönliche Haftung jedes Gesellschafters für alle MVZ-Verbindlichkeiten ist ein erhebliches Risiko. Ärzteversichert empfiehlt, die MVZ-Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen EUR je Schadensfall zu wählen, da in gynäkologischen MVZ mit Geburtsabteilung das Haftungsrisiko durch Geburtskomplikationen besonders hoch ist.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Regelung zur MVZ-Nachfolge im Gesellschaftsvertrag: Was passiert, wenn ein Gesellschafter aus dem MVZ ausscheidet oder verstirbt? Ohne klare Nachfolgeregelung drohen Auflösungsszenarien. Zweiter Fehler: das Unterschätzen des Verwaltungsaufwands eines MVZ; gegenüber einer Einzelpraxis steigt der administrative Aufwand (Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, KV-Kommunikation) um das Zwei- bis Dreifache. Drittens vernachlässigen manche Gynäkologen die arbeitsrechtlichen Implikationen: Angestellte Ärzte im MVZ haben Arbeitnehmerrechte (Tarifvertrag, Kündigungsschutz), was bei der Personalplanung berücksichtigt werden muss.
Fazit
Ein gynäkologisches MVZ bietet wirtschaftliche und versorgungstechnische Vorteile, erfordert aber eine durchdachte rechtliche Struktur, angepasste Haftpflichtabsicherung und klare gesellschaftsvertragliche Regelungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – MVZ-Gründung und Zulassung
- Bundesgesundheitsministerium – MVZ-Regelungen
- GDV – Berufshaftpflicht für MVZ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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