Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums ist für HNO-Ärzte eine attraktive Alternative zur klassischen Einzelpraxis, da die HNO durch ihren breiten Leistungskatalog gut mit anderen Fachrichtungen kombinierbar ist. Ein HNO-MVZ mit integrierter Audiologie, Phoniatrie und Schlafmedizin bietet Patienten ein umfassendes Versorgungsangebot und nutzt teure Geräte effizienter.

Das Wichtigste in Kürze

  • HNO-MVZ profitieren von Synergien zwischen Audiometrie, Vestibularisprüfung und Schlaflabordiagnostik, die in einer Einzelpraxis kaum wirtschaftlich zu betreiben wären
  • MVZ können als GmbH, gGmbH oder Partnerschaftsgesellschaft gegründet werden; die GmbH-Struktur bietet Haftungsvorteile für beteiligte Ärzte
  • Die Gründung eines MVZ erfordert mindestens zwei zugelassene Ärzte sowie die Zustimmung der KV; die Planung dauert typischerweise sechs bis zwölf Monate

MVZ-Gründung speziell für HNO-Ärzte

HNO-MVZ bieten gegenüber der Einzelpraxis mehrere wirtschaftliche Vorteile: Durch die gemeinsame Nutzung von Audiometriekabinen, Endoskopie-Türmen und HNO-Operationsmikroskopen können Investitionskosten auf mehrere Ärzte verteilt werden. Das senkt die Einzel-Investitionsquote erheblich. Gleichzeitig können in einem MVZ auch Fachrichtungen integriert werden, die HNO-Zuweisungen generieren, etwa Schlafmedizin oder Allergologie.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die MVZ-Gründung sind im SGB V geregelt. HNO-MVZ können als GmbH gegründet werden, wobei die Geschäftsführung zwingend ein approbierter Arzt übernehmen muss. Die Kassenarztzulassungen müssen in das MVZ eingebracht werden; die KV muss der Gründung zustimmen. Die Gründungsurkunde, der Gesellschaftsvertrag und der Kooperationsvertrag zwischen den beteiligten Ärzten sollten von einem spezialisierten Medizinrechtler gestaltet werden.

Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten

Bei der MVZ-Gründung sollten HNO-Ärzte besonders auf die Haftungsstruktur achten. In einer GmbH haften die Gesellschafter grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen, sofern keine persönliche Bürgschaft übernommen wird. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflichtversicherung auf das MVZ als GmbH abzustimmen: Einzelne Ärzte im MVZ brauchen eigene Berufshaftpflichtpolicen; das MVZ selbst sollte eine Betriebshaftpflicht haben. Gesellschafter sollten zudem eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) prüfen.

Typische Fehler bei HNO-Ärzten

Ein häufiger Fehler bei der MVZ-Gründung ist die unzureichende Regelung der Auseinandersetzung bei einem Gesellschafterstreit. Ein detaillierter Gesellschaftsvertrag mit Kaufpreisregelung für Anteile und Ausschlussklauseln ist unverzichtbar. Ein weiterer Fehler ist die Unterschätzung der administrativen Last: MVZ erfordern eine professionelle Praxismanagement-Struktur mit getrennter Buchhaltung für GmbH und Gesellschafter. Schließlich wird die Anforderung an einen ärztlichen Leiter oft unterschätzt: Dieser trägt besondere Verantwortung und sollte entsprechend versichert sein.

Fazit

Die MVZ-Gründung bietet HNO-Ärzten erhebliche wirtschaftliche und strukturelle Vorteile, erfordert aber sorgfältige rechtliche und finanzielle Planung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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