Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gewinnen in der internistischen Versorgung zunehmend an Bedeutung. Für Internisten bietet das MVZ-Modell attraktive Möglichkeiten zur Bündelung von Fachkompetenzen und zur wirtschaftlichen Stabilisierung.
Das Wichtigste in Kürze
- MVZ können als GmbH oder gGmbH gegründet werden; Internisten können als angestellte Ärzte oder Gesellschafter tätig sein.
- Ein MVZ ermöglicht die Zulassung mehrerer Ärzte unter einem Dach und ist bei der KV als eine Einheit zugelassen.
- Gesellschaftsrechtliche und steuerliche Beratung ist vor der MVZ-Gründung unverzichtbar.
MVZ-Gründung speziell für Internisten
Das MVZ ist seit der Gesundheitsreform 2004 eine eigenständige Form der ambulanten ärztlichen Versorgung. Für Internisten ist das MVZ besonders attraktiv, weil es fachübergreifende Versorgung ermöglicht: Ein internistisch-kardiologisches MVZ kann unter einem Dach Allgemein-Internisten, Kardiologen und Gastroenterologen bündeln, was sowohl die Patientenversorgung verbessert als auch Synergien bei Verwaltung, Gerätenutzung und Praxisräumen schafft.
Gründungsvoraussetzungen für ein MVZ: mindestens ein angestellter Arzt oder Gründer mit KV-Zulassung, Gründung als Kapitalgesellschaft (in der Regel GmbH) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Eintragung ins Handelsregister und Zulassungsantrag bei der zuständigen KV. Die Gründung als GmbH schützt die Gesellschafter vor persönlicher Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft; die Einlagepflicht beträgt mindestens 25.000 Euro Stammkapital.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Die Absicherung im MVZ-Kontext erfordert besondere Aufmerksamkeit: Jeder angestellte Arzt benötigt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung; das MVZ als Gesellschaft benötigt zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ärzteversichert empfiehlt Internisten, vor der MVZ-Gründung einen vollständigen Versicherungscheck durchzuführen, der alle Risiken der neuen Gesellschaftsform abbildet und keine Lücken im Übergang von der Einzelpraxis lässt.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen des administrativen Aufwands einer GmbH: Jahresabschluss, Gesellschafterversammlungen, Geschäftsführerpflichten und KV-Berichte binden deutlich mehr Zeit als die Verwaltung einer Einzelpraxis. Auch die fehlende gesellschaftsvertragliche Regelung für den Ausstieg eines Gesellschafters ist ein häufiges Problem, das zu teuren Auseinandersetzungen führt.
Fazit
Die MVZ-Gründung ist für Internisten ein sinnvolles Modell zur Bündelung von Kompetenzen und zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Grundlage, erfordert aber intensive rechtliche und steuerliche Vorbereitung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ: Grundlagen und Zulassungsvoraussetzungen
- Bundesärztekammer – MVZ und Gesellschaftsrecht
- Gesetze im Internet – SGB V MVZ-Regelungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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