Das MVZ ist für Kardiologen eine attraktive Organisationsform, wenn mehrere kardiologische Kassensitze gebündelt werden sollen oder wenn neben der nicht-invasiven Kardiologie eine invasive Abteilung (Herzkatheterlabor) integriert werden soll. Die gemeinsame Nutzung teurer Geräte und die multiprofessionelle Teamstruktur schaffen Effizienzvorteile gegenüber Einzelpraxen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kardiologische MVZ ermöglichen die Bündelung von Kassensitzen und die gemeinsame Nutzung teurer Diagnostikgeräte (MRT-Herz, CT-Koronar, Herzkatheterlabor).
- Ein kardiologisches MVZ kann sowohl nicht-invasive als auch invasive Kardiologie unter einem Dach vereinen und damit ein vollständiges Leistungsspektrum anbieten.
- Die spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V (KHK, Herzinsuffizienz) ist im MVZ einfacher zu beantragen, da Strukturanforderungen leichter erfüllt werden.
MVZ-Gründung speziell für Kardiologen
Kardiologische MVZ mit mehreren Kassensitzen bieten wirtschaftliche Vorteile durch die Auslastung teurer Geräte: Ein Echokardiographie-Gerät für 80.000 EUR kann von drei Kardiologen gemeinsam genutzt werden und amortisiert sich deutlich schneller als in einer Einzelpraxis. Dasselbe gilt für Herzkatheterlabore (1,0 bis 2,0 Millionen EUR), die erst ab einer bestimmten Fallzahl pro Jahr wirtschaftlich sinnvoll sind.
Die Gründung eines kardiologischen MVZ setzt voraus, dass mindestens zwei angestellte Ärzte mit Kassenzulassung zur Verfügung stehen. Diese können entweder als Gesellschafter in die MVZ-GmbH eintreten oder ihre Kassensitze in das MVZ einbringen und als angestellte Ärzte weitertätig sein. Letzteres ist steuerlich und für die Altersvorsorge relevant.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Die Kooperationsstruktur im kardiologischen MVZ muss klare Regelungen für das Haftungsrecht enthalten: Bei einem Behandlungsfehler eines angestellten Arztes haftet primär das MVZ als juristische Person; der angestellte Arzt haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsstruktur muss sich in der Berufshaftpflicht-Gestaltung widerspiegeln. Ärzteversichert empfiehlt, eine MVZ-Haftpflichtpolice zu wählen, die alle angestellten Ärzte einschließt und Deckungssummen von mindestens 5 Millionen EUR je Schadensfall vorsieht.
Die Qualitätssicherungs-Anforderungen für kardiologische Leistungen (Echokardiographie, LZ-EKG, Schrittmachernachsorge) müssen für jeden angestellten Arzt einzeln nachgewiesen werden; eine MVZ-Genehmigung ersetzt die Einzelgenehmigungen nicht.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist das Fehlen einer klaren Gewinnverteilungsregelung im Gesellschaftsvertrag: Wenn ein Kardiologe mehr Patienten behandelt als ein anderer, entsteht schnell Unfrieden, wenn keine transparente Leistungsbezogene Vergütungsformel vereinbart wurde. Ein zweiter Fehler betrifft die Investitionsplanung für neue Geräte: Ohne Investitionsklausel im Gesellschaftsvertrag entstehen Konflikte, wenn einer der Gesellschafter eine teure neue Investition ablehnt.
Fazit
Das kardiologische MVZ schafft Synergien bei teurer Diagnostikausstattung und bietet wirtschaftliche Vorteile gegenüber Einzelpraxen. Eine sorgfältige Gesellschaftsvertragsgestaltung ist Voraussetzung für ein dauerhaft harmonisch funktionierendes MVZ. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ-Gründung
- GKV-Spitzenverband – Spezialfachärztliche Versorgung
- GDV – Berufshaftpflicht MVZ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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