Kinderärzte, die ein MVZ gründen, können durch die Bündelung von Kassenarztsitzen und die Anstellung weiterer Kinderärzte eine flächendeckendere Versorgung anbieten, als es eine Einzelpraxis ermöglicht. Angesichts des bundesweiten Kinderarztmangels bieten MVZ-Strukturen eine attraktive Möglichkeit, mehrere Standorte zu betreiben und Nachwuchsärzten eine angestellte Tätigkeit zu ermöglichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein pädiatrisches MVZ benötigt mindestens zwei Kassenarztsitze; die Gründung als GmbH ermöglicht die Aufnahme weiterer Gesellschafter und die Anstellung von Kinderärzten
- MVZ-Strukturen in der Pädiatrie erlauben flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle für angestellte Ärzte, was die Nachwuchsgewinnung erleichtert
- Die Infrastrukturkosten für ein pädiatrisches MVZ liegen zwischen 100.000 und 300.000 EUR, abhängig von Ausstattung und Anzahl der Behandlungsräume
MVZ-Gründung speziell für Kinderärzte
Pädiatrische MVZ entstehen häufig durch die Zusammenführung von zwei oder mehr bestehenden Kinderarztpraxen, deren Inhaber in Rente gehen oder ihre Arbeitsstunden reduzieren möchten. Der Zusammenschluss erlaubt eine gemeinsame Rezeption, effizientere Terminverwaltung und die Nutzung gemeinsamer Geräte wie Ultraschallgeräte und Spirometer. Außerdem kann ein MVZ Bereitschaftsdienste auf mehrere Ärzte verteilen, was die individuelle Belastung reduziert.
Die GmbH-Struktur des MVZ bietet steuerliche Vorteile bei einbehaltenen Gewinnen und erlaubt die klare Trennung von Gesellschafterebene und Geschäftsführerebene. Für die Gründung müssen mindestens zwei Kassenarztsitze eingebracht werden, die entweder durch Zulassung, Nachfolge oder Übernahme einer bestehenden Praxis erworben wurden. Die KV-Genehmigung für das MVZ wird beim Zulassungsausschuss beantragt und dauert in der Regel drei bis sechs Monate.
Worauf Kinderärzte besonders achten sollten
Kinderärzte, die ein MVZ gründen, sollten die besonderen Anforderungen an Praxisräume für die Pädiatrie berücksichtigen: Wartebereiche müssen nach Altersgruppen getrennt sein, um Ansteckungsrisiken zu minimieren; die Ausstattung muss für die Behandlung von Säuglingen bis zu Jugendlichen geeignet sein. Ärzteversichert empfiehlt, eine Betriebshaftpflichtversicherung für das MVZ als juristische Person abzuschließen sowie individuelle Berufshaftpflichtversicherungen für jeden im MVZ tätigen Arzt, da Behandlungsfehler bei Kindern besondere Schadenshöhen erreichen können.
Typische Fehler bei Kinderärzten
Ein häufiger Fehler ist die unzureichende gesellschaftsrechtliche Absicherung der Gründungspartner: Wenn ein MVZ-Gesellschafter ausscheiden möchte oder erkrankt, müssen Regelungen zur Bewertung und Übertragung von GmbH-Anteilen bereits im Gesellschaftsvertrag verankert sein. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Planung für Urlaubsvertretungen: In einem Kinderarzt-MVZ mit einer stark ausgelasteten Praxis führt der gleichzeitige Urlaub mehrerer angestellter Ärzte zu Versorgungsengpässen, die rechtlich problematisch sein können.
Fazit
Ein pädiatrisches MVZ bietet die Möglichkeit, dem Kinderarztmangel strukturell zu begegnen, erfordert aber eine sorgfältige gesellschaftsrechtliche Planung und eine umfassende Haftungsabsicherung auf GmbH- und Ärzteebene. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – MVZ: Gründung und Zulassung
- GDV – Betriebshaftpflicht MVZ
- Bundesgesundheitsministerium – Ambulante Kinderversorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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